Im Rahmen einer Kontrolle nach dem Prostituiertenschutzgesetz hat die Stadt Mannheim am Dienstag in Zusammenarbeit mit der Kriminalpolizeidirektion Heidelberg insgesamt zwölf Prostitutionsbetriebe überprüft. Bei der Schwerpunktkontrolle wurden zahlreiche Verstöße festgestellt, die nun ordnungsrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.
Für die Erlaubnis der Betriebe gibt es entsprechende Konzepte, deren Umsetzung zwar verpflichtend ist, die hier aber gleich mehrfach nicht befolgt wurden. Zudem fehlten in mehreren Betrieben essenzielle Sicherheits- und Schutzmaßnahmen.
Die Verstöße im Einzelnen:
• Unzureichende Einlass- und Alterskontrollen
• Fehlende Kontrolle der Prostituierten vor der Aufnahme der Tätigkeit
• Nicht vorhandene und ungeeignete Notrufsysteme
• Mangelhafte Pausenräume und fehlende verschließbare Aufbewahrungsmöglichkeiten
• Unzureichende sanitäre Einrichtungen, wie z.B. fehlende Kundentoiletten
• Fehlende oder nicht bereitgestellte Kondome trotz der Vorgabe im Betriebskonzept
• Verstöße gegen die DSGVO durch unzulässige Videoüberwachung in Fluren und auf der Straße
Ebenso wurden auch die gastronomischen Bereiche der Betriebe kontrolliert. Dabei wurden auch Verstöße gegen das Gaststättenrecht festgestellt. Konkret wurden in zwei Fällen Verstöße gegen das Jugendschutzgesetz sowie in einem Fall gegen die Spielverordnung dokumentiert. Zudem ein Automat mit alkoholischen Getränken auf einem Privatgelände, bei dem keine Alterskontrolle stattfand.
W E R B U N G
Darüber hinaus hat die Arbeitsschutzbehörde schwerwiegende Mängel festgestellt:
• Fehlende oder nicht funktionstüchtige Feuerlöscher
• Feuerlöscher, die nicht ordnungsgemäß geprüft und instandgehalten wurden
• Verkeilte oder verstellte Brandschutztüren
• Irreführende Fluchtwegebeschilderung
• Mangelhafte Fluchtwegebeleuchtung
Alle festgestellten Verstöße werden nun mit Ordnungswidrigkeitsanzeigen geahndet. Zudem werden hinsichtlich der sicherheitsrelevanten Mängel verwaltungsrechtliche Schritte eingeleitet.
Mit den Kontrollen soll verdeutlicht werden, dass Verstöße gegen die gesetzlichen Vorgaben nicht geduldet werden, schließlich geht es dabei um den Schutz der betroffenen Personen.
Schwerpunktkontrolle von Prostitutionsbetrieben