Beschränkungen für Rückkehrer aus Risikogebieten für den Besuch in Krankenhäusern sowie Alten- und Pflegeeinrichtungen
Auf Weisung des Ministeriums für Soziales und Integration Baden-Württemberg hat OB Dr. René Pöltl heute eine Allgemeinverfügung zum Schutz älterer und kranker Menschen erlassen.
Sie regelt insbesondere, dass Personen, die sich in einem Risikogebiet oder einem besonders betroffenen Gebiet entsprechend der Festlegungen durch das Robert Koch-Institut (RKI) aufgehalten haben und am 26.02.2020 oder später von dort zurückgekehrt sind, für einen Zeitraum von 14 Tagen seit Rückkehr Einrichtungen wie Krankhäuser und stationäre Altenpflegeeinrichtungen und ähnliche nicht betreten dürfen. Der Wortlaut der Verfügung und auch die geregelten Ausnahmen sind auf www.schwetzingen.de nachzulesen. Die Stadt bittet um strikte Beachtung im Interesse der betroffenen Menschen. |