Machbarkeitsstudie zur Konversion wird vorgestellt/ Neue Verkehrsregelung am Rondell geplant
Markus Bürger rückt für den scheidenden Stadtrat Michael Franz nach
Wechsel am Ratstisch: Für die CDU kommt Markus Bürger neu ins Gremium. Er rückt für den scheidenden Stadtrat Michael Franz nach, der aus beruflichen Gründen das Gremium zum 30. November verlässt. Oberbürgermeister Dr. René Pöltl verpflichtete Markus Bürger, der zum 1. Dezember sein Amt antreten wird. Durch die Neubesetzung sind auch die die Ausschüsse und sonstigen Gremien neu zu besetzen. Markus Bürger wird Mitglied des Technischen Ausschusses und stellvertretendes Mitglied im Verwaltungs- und Werksausschuss. Zudem wird er Mitglied im Kultur- und Bildungsausschuss, Stadträtin Rita Erny Stellvertreterin.
Gleichzeitig wurde in der Sitzung über die Besetzung des neuen beschließenden Kulturausschusses entschieden. Bis auf die Änderung bei der CDU entspricht die Besetzung dem bisherigen beratenden Kulturausschuss.
Ampelfreies Rondell: Verkehrsministerium genehmigt 2-jährigen Modellversuch
Das Rondell wird voraussichtlich ab Herbst 2020 umgebaut. Ziel ist ein weitgehend ampelfreies Rondell. Durch Rückbau auf einen echten Kreisverkehr und Reduzierung der Fläche für den motorisierten Verkehr auf nur noch eine Fahrbahn, erhalten die Radfahrer mehr Fläche. Die Fußgänger können den Bereich gefahrlos mithilfe von Anforderungsampeln queren.
Das Verkehrsministerium des Landes hat diese vorliegende Planung als innovative Idee begrüßt und zunächst als 2-jährigen Modellversuch – übrigens landesweit einzigartig – genehmigt. Innerhalb dieser „Erprobungsphase“ wird die Verkehrsbehörde der Stadt und das Polizeipräsidium Mannheim die Situation regelmäßig begutachten und bewerten.
Die Gesamtkosten für den Umbau belaufen sich auf ca. 200.000 Euro. Die Stadt hat einen Antrag auf 50-prozentige Förderung der Maßnahme aus dem Landesgemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz Rad- und Fußverkehr gestellt.
US-Konversion: Machbarkeitsstudie verabschiedet
Einstimmig nahm der Gemeinderat die Machbarkeitsstudie „US-Konversion Schwetzingen – Entwicklung Gesamtareal – Entwicklung neuer Stadtteil. Kilbourne Kaserne / Tompkins Barracks / Städtische Flächen“ zur Kenntnis. Sie wurde in Zusammenarbeit mit dem Planungsbüro AS+P – Albert Speer + Partner GmbH aus Frankfurt und weiteren Fachplanern erstellt. Auf der Basis der Studie wird die Stadt Schwetzingen in Kaufverhandlungen mit dem Grundstückseigentümer BImA (Bundesanstalt für Immobilienaufgaben) treten. Aufgrund der in der Studie sichtbar werdenden besonderen Restriktionen im Hinblick auf den Lärm und den Naturschutz sind die ursprünglichen Pläne für die baldige Entwicklung eines Wohngebiets im nördliche Bereich zu Gunsten der neuen Entwicklung auf dem neuen Pfaudler-Areal zunächst auf Eis gelegt. Unter Berücksichtigung der aktuellen Zwischennutzungen der Kasernengebäude für die Unterbringung von Flüchtlingen sowie die Unterbringung von Studenten der Bundeswehrhochschule Mannheim ist das ca. 42 ha große Areal eher eine mittelfristige oder sogar langfristige Entwicklungsoption für die Stadt. „Auf dem Gelände ist grundsätzlich vieles machbar, aber doch mit vergleichsweise sehr hohem Aufwand“, resümiert Oberbürgermeister Dr. René Pöltl. Die sehr groß angelegte Studie habe wirklich alle Parameter betrachtet und sei auch in der Beteiligung der Bürger vorbildhaft gewesen. Das werde sich später noch auszahlen.
Pfaudler-Areal: Anbindung an die Innenstadt durch Bahnbrücke wird geprüft
Die Stadtverwaltung beauftragt die Schüßler-Plan Ingenieursgesellschaft mbH mit der Erstellung einer Machbarkeitsstudie zur „Planung und Realisierung einer Fuß- und Radfahrbrücke“. Die Bahnbrücke soll das neue Wohnquartier in der Oststadt über den Bahnhofsbereich barrierefrei und direkt mit der Innenstadt verbinden.
Vorhabenbezogener Bebauungsplan „Postgelände“ muss erneut in die nun 3. Offenlage. Der im Gemeinderat am 2.05.2019 geänderte Entwurf lag vom 20.05.2019 bis zum 28.06.2019 öffentlich aus. In Ihrer Stellungnahme weist Netze BW GmbH erstmalig auf die Notwendigkeit einer Umspannstation zur Versorgung des Gebiets hin. Die notwendige Trafostation erfordert Änderungen im Vorhaben- und Erschließungsplan, der Bestandteil des vorhabenbezogenen Bebauungsplans ist. Der zwischen den Netzbetreibern, dem Investor und der Stadt Schwetzingen abgestimmte Standort für die zur Versorgung des Gebiets notwendige Umspannstation wurde in die Grundrisse, Schnitte und Ansichten des Vorhabens und Erschließungsplans eingearbeitet. Der Bebauungsplanentwurf wurde entsprechend angepasst und wird jetzt nochmals öffentlich ausgelegt
Hofapotheke: Generalplanung zur Renovierung vergeben
Die Bietergemeinschaft Fischer Architekten / rebuild.ing group wird mit der Generalplanung für die Renovierung und den Umbau der Hofapotheke zum Verwaltungsgebäude beauftragt. Die Kosten belaufen sich auf 578.292,52 EUR.
(22 Ja, 1 Nein)
S-Bahn Haltepunkte Nordstadt und Hirschacker: Umsetzung rückt näher
Im Rahmen der 2. Ausbaustufe der S-Bahn Rhein-Neckar beteiligt sich die Stadt Schwetzingen an den Kosten für die beiden geplanten S-Bahn-Haltepunkte Nordstadt und Hirschacker. Da die Projektumsetzung für beide Haltepunkte von Seiten der Bahn schneller als erwartet in die Planoffenlage ging, muss die Stadt noch im Jahr 2019 außerplanmäßig anteilige Kosten in Höhe von 301.500 EUR (Haltepunkt Nordstadt 186.000 EUR, Haltepunkt Hirschacker 115.500 EUR) bezahlen.
Schwetzinger Wohnbaugesellschaft: Grünes Licht für Gesellschaftsvertrag der SWG Verwaltungsgesellschaft mbH
Der Gemeinderat hat in seiner öffentlichen Sitzung am 2.5.2019 die Gründung der Schwetzinger Wohnbaugesellschaft (SWG) beschlossen und den erforderlichen Gesellschaftsvertrag in Form der GmbH & Co.KG abgesegnet. Für Stadt und Gemeinderat sind darin die erforderlichen Mitwirkungsrechte und Entscheidungsrechte zu grundsätzlichen Fragestellungen gesichert Jetzt gab der Gemeinderat noch grünes Licht für den zweiten Gesellschaftsvertrag für die SWG Verwaltungsgesellschaft mbH als Komplementärin der Gesellschaft. Im Gegensatz zur GmbH & Co. KG wird bei der Verwaltungsgesellschaft kein Aufsichtsrat installiert. Dies ist bei kleineren Gesellschaft üblich, da in der Verwaltungsgesellschaft als Komplementärin keine inhaltlichen Beschlüsse und Arbeiten anfallen, dies bleibt allein der GmbH & Co. KG überlassen, die über einen kommunal besetzten Aufsichtsrat verfügt. Erfahrungsgemäß bewegt sich der Jahresumsatz der Verwaltungsgesellschaft bei wenigen tausend Euro. Die Gesellschaften verfolgt ausschließlich Zwecke der kommunalen Daseinsvorsorge z.B. die Gewinnung von Wohnraum. Patrick Körner, Mitarbeiter der Stadtwerke, wurde zum Geschäftsführer der SWG bestellt.
Die SWG wird umgehend nach Gründung ihre Tätigkeit aufnehmen. Erstes Projekt wird der Neubau des Wohnhauses Lindenstraße 56 sein.
Investitionszuschüsse für Vereine im Jahr 2020
Gemäß den Vereinsförderrichtlinien der Stadt Schwetzingen erhalten folgende Vereine im kommenden Jahr einen Zuschuss: Der Turnverein 1864 e.V. Schwetzingen (12.000 EUR); die DJK 1910 Schwetzingen e.V. (16.442,40 EUR) und Vorfinanzierung des Zuschusses Badischer Sportbund (12.331,80 EUR), Tennisclub Blau-Weiß Schwetzingen e.V. (13.044,11 EUR) und Sportfliegerclub Schwetzingen e.V. (28.000 EUR). Zudem trägt die Stadt die Bauhofkosten in Höhe von 3.000 EUR für die Montage eines Zauns auf dem Gelände der DJK Schwetzingen.
Für sein jährliches Reitturnier erhält der Reiterverein 1952 Schwetzingen e.V. zudem ab dem Jahr 2019 einen Zuschuss in Höhe von 5.000 EUR.
Neufassung der Polizeiverordnung
Gemäß § 17 Abs. 1 Polizeigesetz (PolG) Baden-Württemberg treten Polizeiverordnungen spätestens 20 Jahre nach ihrem Inkrafttreten automatisch außer Kraft. Daher stimmte der Gemeinderat der Neufassung der „Polizeiverordnung gegen umweltschädigendes Verhalten, Belästigung der Allgemeinheit, zum Schutz der Grün- und Erholungsanlagen und über das Anbringen von Hausnummern“ zu. Die alte Verordnung wurde im November 2000 erlassen.
Verkaufsoffene Sonntage 2020
Im Jahr 2020 wird es folgende verkaufsoffene Sonntage geben: 5. April (Energiemesse), 20. September (Mozartsonntag) und 25. Oktober (Kirchweih/ Kerwe).
(22 Ja, 1 Nein)
Catering für Grundschulen und Kindergarten Spatzennest wird ausgeschrieben
Die Verwaltung wird die Lieferung der Mittagsverpflegung für die vier Grundschulen und den städtischen Kindergarten Spatzennest im Jahr 2020 neu ausschreiben. Die Ausschreibung soll für eine Laufzeit von mindestens zwei Jahren mit der Option auf Verlängerung erfolgen. Da das ausgeschriebene Auftragsvolumen den Schwellenwert von 221 TEUR überschreitet, ist eine europaweite Ausschreibung nötig. Um die Qualität der Verpflegung sicherzustellen, erfolgt die Ausschreibung gemäß den Standards der Deutschen Gesellschaft für die Schulverpflegung. Vertragsbeginn für den neuen Caterer ist zum Start des Schuljahres 2020/21 am 14.9.2020. Die bestehenden Verträge mit den Caterern werden bis zu diesem Zeitpunkt verlängert.
Stadt trägt seit diesem Schuljahr Kosten für die Schüler-Zusatzversicherung
Seit Beginn des Schuljahres 2019/2020 trägt die Stadt die Kosten der Schüler-Zusatzversicherung für die vier Grundschulen und das Hebel-Gymnasium. Um eine Basisversicherung für ausnahmslos alle Schüler/innen zu sichern, übernimmt die Stadt die bisher freiwillige und von den Eltern mit 1 Euro pro Schüler abgeschlossene Versicherung. Bei der Schüler-Zusatzversicherung handelt es sich um eine Art Kombi-Produkt aus privater Haftpflicht-, Unfall- und Sachversicherung. Sie wurde bislang über die Schulen aufgrund eines Gruppenversicherungsvertrages abgeschlossen. Dieser Vertrag wurde zum Schuljahr 2019/2020 von Seiten des Landes gekündigt.
Verlängerung des Erbbauvertrages mit dem Fußballclub Badenia 1959 e.V.
Die Stadt verlängert den bereits bestehenden Erbbauvertrag mit dem Fußballclub Badenia e.V. für das Grundstück am Eiskellerweg. Der Club hat auf diesem Gelände ein Clubhaus, einen Sportplatz und drei Tennisplätze errichtet. Die Laufzeit beträgt 30 Jahre, der jährliche Erbbauzins wird auf 200 EUR festgesetzt.
Neue Fahrzeuge für die Stadtgärtnerei
Die Stadtgärtnerei erhält einen neuen Ford Transit. Das sich derzeit noch im Einsatz befindliche Fahrzeug hat nach 18 Jahren und 367.000 Kilometer erheblichen Reparaturbedarf, der wirtschaftlich nicht mehr abzubilden ist. Durch die große Anzahl an Mängeln ist zudem zu erwarten, dass das Fahrzeug im Rahmen der nächsten Hauptuntersuchung stillgelegt werden wird. Der neue Ford Transit wird zum Angebotspreis von 30.464 EUR als Gebrauchtwagen (Tageszulassung) angeschafft.
Auch ein Traktor ist in die Jahre gekommen und muss repariert werden. Die veranschlagten Reparaturkosten in Höhe von ca. 50.000 EUR übersteigen allerdings den Restwert des Fahrzeugs von rund 5.000 EUR erheblich. Die Stadtgärtnerei erwirbt daher einen Traktor als Vorführfahrzeug zu einem Angebotspreis von 68.000 EUR.
Soweit nicht anders beschrieben, erfolgten die Beschlüsse einstimmig. Die komplette Sitzung sowie die Vorlagen und Beschlüsse sind auch im Internet unter http://ratsinfo.schwetzingen.de nachzulesen.