Nordstadtschule: Stadt errichtet Container für Kernzeitbetreuung
Neue Parkscheinautomaten für Kurzzeitparkplätze mit bargeldlosem Bezahlen/ Satzung zur 2. Änderung der Gestaltungssatzung Innenstadt beschlossen
Bis in den nächsten Jahren eine endgültige Lösung bereit steht, wird die Kernzeit der Nordstadtschule zum Schuljahr 2019/20 in eine Containeranlage ausgelagert. Die bisherigen Räume der Kernzeitbetreuung im Gebäude der Nordstadtschule werden künftig wieder als Klassenzimmer genutzt. Die Schule verfügt damit zumindest bis auf Weiteres über die Kapazitäten, die sie benötigt, um die zunehmende Zahl an Schülern – zum Schuljahr 2019/2020 80 Schüler – unterzubringen. Da der Mietpreis zuzüglich Auf- und Abbau der Container bereits bei einer Standzeit von 48 Monaten teurer als der Kaufpreis wäre, stimmte der Gemeinderat dem Vorschlag der Verwaltung zu, die Containeranlage der Firma FAGSI zum Preis von 437.047,99 Euro zu kaufen. Aktuell rechnet die Verwaltung mit einer Standzeit von bis zu fünf Jahren (60 Monate). Neben den Kosten für die Containeranlage entstehen noch Kosten für die Fundamentherstellung (ca. 7.000 Euro brutto), den Abwasseranschluss (ca. 6.000 Euro brutto), die Frischwasserversorgung (ca. 3.000 Euro brutto), die Elektroversorgung (ca. 75.000 Euro brutto), die Anbindung an Sprachdurchsagen (ca. 4.000 Euro brutto) und Planungskosten in Höhe von 95.000 Euro brutto. Die Gesamtkosten der Containeranlage belaufen sich somit auf ca. 595.000 Euro. In der Sitzung vom 27. Februar wurden vom Gemeinderat bereits außerplanmäßig 240.000 EUR dafür genehmigt.
- Änderung der Gestaltungssatzung Innenstadt
Nachdem die vorgebrachten Stellungnahmen im Rahmen der Offenlage keine Änderungen des Entwurfs notwendig machten, stimmte der Gemeinderat dem Entwurf der „2. Änderung der Gestaltungssatzung Innenstadt“ in der Fassung vom 10.07.2019 zu. Die Satzung tritt zum 1.10.2019 in Kraft.
Der Beschluss stand erneut zur Abstimmung an, da bei der Abstimmung im Juli keine Beschlussfähigkeit gegeben war. In der Debatte stand die Zulässigkeit von Photovoltaikanlagen im Focus. Grundsätzlich sind entsprechende Anlagen in allen Bereichen zulässig, in ca. 30 % des Geltungsbereiches im Hinblick auf die Anforderungen des Denkmalschutzrechtes nur auf den Gebäuderückseiten. Die Beurteilung der Zulässigkeit solcher Anlagen wurde mit der Neufassung erheblich erleichtert.
Die geänderte Gestaltungssatzung für die Innenstadt soll künftig einen noch besseren Ausgleich zwischen städtebaulicher Entwicklung und gewünschter Attraktivität für Handel, Gewerbe und Grundstückseigentümern ermöglichen. So sind künftig mögliche Ausnahmefälle klarer bzw. neu definiert. Ebenso gab es eine intensive Bürgerbeteiligung, deren Ergebnisse auch in die Satzung einflossen. Erstmals wird es für die Betrachtung von Einzelfällen künftig einen Gestaltungsbeirat geben, der auch Empfehlungen geben soll.
Die Satzung wurde jetzt mit 5 Ja-Stimmen, 4 Enthaltungen, 1 Nein-Stimme bei 12 Befangenheiten beschlossen.
Neue Parkscheinautomaten – bargeldloses Zahlen künftig möglich
Die in die Jahre gekommenen Parkscheinautomaten werden durch neue ersetzt. Insgesamt geht es um 14 Standorte im Stadtgebiet. Künftig wird auch bargeldloses Bezahlen möglich sein, auch wenn dies für die Stadt mit Mehrkosten verbunden ist. Die Betreuung der Systeme erfolgt wie schon bei den städtischen Parkhäusern künftig durch die Mannheimer Parkhausbetriebe (MPB). Den ausgehandelten Betreuungsvertrag segnete der Gemeinderat ebenfalls ab. Für Ihre Leistungen erhält die MPB ein Entgelt von 26 % der Gebühreneinnahmen zuzüglich Umsatzsteuer. Auf die Höhe der Gebühren für die Nutzer hat diese Entscheidung keinen Einfluss.
BBPlan Hockenheimer Landstraße – 1. Änderung geht in das Verfahren
Der Bebaungsplan Hockenheimer Landstraße – das Gelände liegt am südlichen Stadteingang -soll geändert werden. Der gebilligte Entwurf geht jetzt in das weitere Verfahren. So werden die Öffentlichkeit und die Fachbehörden beteiligt. Konkret geht es in dem vorhandenen Sondergebiet um kleinere bestandsorientierte Erweiterungen der dortigen Märkte Aldi, Lidl und dm-Drogeriemarkt, die auch in den aktuellen Untersuchungen zum Einzelhandelskonzept bestätigt wurden. Schwetzingen hat ja in den letzten Jahren sowohl bei Drogeriewaren als auch Lebensmitteln in den letzten Jahren deutlich Flächen abgebaut (z.B. Schlecker, Norma, Penny etc.). Aldi und Lidl sollen jeweils Erweiterungsmöglichkeiten von 140 m² Verkaufsfläche erhalten, dm von 177 m2. Die maximale Verkaufsfläche legt der Bebauungsplan künftig für 980 m² (Aldi, Lidl) bzw. 800 m² (dm) fest. Weitere Änderungen betreffen die Gastronomie im italienischen Supermarkt sowie eine Nutzung für freie Berufe.
Sanierung und Modernisierung städtischer Wohnhäuser: Genehmigung einer überplanmäßigen Ausgabe
Für die Instandhaltung städtischer Wohnhäuser stehen im laufenden Haushaltsjahr 600.000 Euro zur Verfügung. Nach Abzug der bereits getätigten Ausgaben stehen zum jetzigen Zeitpunkt davon noch ca. 150.000 Euro zur Verfügung.
Mehrere Sanierungsprojekte beginnen in Kürze und werden zum Teil noch in diesem Haushaltsjahr abgerechnet werden. Insgesamt werden in diesem Jahr daher noch rund 400.000 Euro benötigt. Abzüglich der noch vorhandenen 150.000 Euro ergibt sich ein Mehrbedarf von 250.000 Euro. Diese Mittel hat der Gemeinderat nun überplanmäßig bewilligt. Aus zu erwartenden Mehreinnahmen bei der Gewerbesteuer stehen im Jahresetat Deckungsmittel bereit. Durch diese rein haushaltsbedingte Entscheidung haben sich die Kosten der Maßnahmen nicht verändert. (1 Enthaltung)
Soweit nicht anders beschrieben, erfolgten die Beschlüsse einstimmig. Die komplette Sitzung sowie die Vorlagen und Beschlüsse sind auch im Internet unter http://ratsinfo.schwetzingen.de nachzulesen.