Stadtverwaltung: Auch im Herbst sind die Gehwege frei zu halten / Kanaleinläufe nicht zukehren
Wer freut sich nicht an der Herbstsonne, den bunten herabfallenden Blättern und stapft gerne durch die Laubhaufen?
Leider hat dies auch seine Schattenseite: Aufgrund von rutschigem, nassen Laub kommt es immer wieder zu Unfällen mit Personen- und Sachschäden. Darauf weist die Stadt in ihrer aktuellen Meldung explizit hin. Besonders für Fußgänger und Fahrradfahrer dürfe die Gefahr nicht unterschätzt werden. Haftbar ist dann der Grundstückseigentümer, der den Gehweg oder eine vergleichbare Fläche nicht gereinigt hat. Denn nicht nur bei Eis und Schnee besteht die sogenannte Räumpflicht, sondern auch bei sonstigen Verschmutzungen, wie z.B. durch Herbstlaub. Der Gehweg bzw. eine entsprechende Fläche von zwei Meter Breite, ist frei zu räumen und sauber zu halten. Das Laub darf aber nicht einfach auf die Straße gekehrt werden, da sonst die Kanalisation verstopft, sondern ist sachgerecht über die zur Verfügung stehenden Müllbehälter zu entsorgen.
Auch die Stadt ist natürlich laufend aktiv. Um die Stadt sicherer zu machen ist die Kehrmaschine der Stadt ab 6.00 Uhr morgens um Einsatz. Ein Schwerpunkt liegt in der Innenstadt, wo die Frequenz besonders hoch und aufgrund der Vielzahl der Bäume oft tägliches Kehren erforderlich ist. In der nächsten Priorität folgen die weiteren Stadtgebiete. Hier ist es umso wichtiger, dass die Anwohner selbst zum Besen greifen.
In der Hoffnung auf einen weißen Winter, sollten sich die Grundstückseigentümer auch schon frühzeitig für die kalte Jahreszeit wappnen, empfiehlt die Stadt. Gestreut werden darf übrigens nur mit abgestumpftem Material wie Sand, Splitt oder Asche, Streusalz darf nur bei Eisregen und extremer Glätte verwendet werden.
Für Fragen zum Umfang der Räum- und Streupflicht steht Ihnen die Verkehrsbehörde der Stadt Schwetzingen unter 06202 – 87-251 oder per Mail [email protected] zur Verfügung.