Ab Samstag, 24. Oktober 2020, gilt eine Maskenpflicht in der Fußgängerzone, auf dem Schlossplatz und auf dem Wochenmarkt
Stadt erlässt Allgemeinverfügung zum Schutz vor einer weiteren Ausbreitung des Corona Virus
Die Stadt Schwetzingen erlässt zum Schutz vor einer weiteren Virusausbreitung eine Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung im öffentlichen Raum. Ab Samstag, 24. Oktober 2020, müssen Personen ab dem vollendeten sechsten Lebensjahr in folgenden Innenstadtbereichen und zu folgenden Zeiten eine Maske tragen:
– In der Fußgängerzone Mannheimer Straße (zwischen Carl-Theodor-Straße und Dreikönigstraße/ Heidelberger Straße) werktags in der Zeit von 10 bis 18 Uhr
– Auf dem gesamten Schlossplatz donnerstags und freitags, 18 bis 23 Uhr, samstags und sonntags von 10 bis 23 Uhr
– Auf dem mittwochs und samstags stattfindenden Wochenmarkt auf den Kleinen Planken in der Zeit von 8 bis 14 Uhr.
Die Stadt möchte hiermit den Aufenthalt in den (zeitweise) stark frequentierten Bereichen sicherer gestalten, in denen es vermehrt zu Personenansammlungen und Begegnungen kommt bei denen der Mindestabstand nicht immer eingehalten werden kann. Dies betrifft den Wochenmarkt, die Fußgängerzone, die Gastronomiebereiche am Schlossplatz sowie den Eingang in den Schlossgarten. Die Maskenpflicht gilt nicht für Personen, die innerhalb der Bereiche bestuhlter Außengastronomie sitzen, sowie beim Sitzen auf vorhandenen Sitzbänken sofern der Mindestabstand von 1,5 Metern eingehalten wird. Radfahrer sind von der Pflicht zum Tragen der Maske ausgenommen.
Um die Einhaltung der Regelung zu kontrollieren, werden Polizei und Gemeindevollzugsdienst Stichprobenkontrollen machen, die in der Anfangszeit noch auf die Sensibilisierung hinsichtlich der neuen Regelung ausgelegt sein werden. Bei uneinsichtigem Verhalten und nach einer gewissen Karenzzeit werden dann aber auch Bußgelder verhängt. Diese werden zwischen 100 und 250 Euro betragen. Diese Regelung ist zunächst befristet bis zum 30. November 2020.