Aus dem Gemeinderat am 30. September 2020
Der Schutz vor Lärm ist ein wichtiges Ziel zur Schaffung und Erhaltung lebenswerter städtischer Räume. In Schwetzingen wurde daher bereits im Jahr 2008 die Lärmaktionsplanung im Grundsatz beschlossen. Im Januar 2019 beauftragte die Stadt schließlich das Ingenieurbüro Genest aus Ludwigshafen mit der Erarbeitung eines Gutachtens zur Fortschreibung einer Lärmaktionsplanung zum Verkehrslärm auf Basis der EU-Umgebungslärmrichtlinie 2002/49/EG und mit aktualisierten Verkehrsdaten. Die im Rahmen der öffentlichen Auslegung eingegangenen Stellungnahmen flossen in das Gutachten ein. Die Experten empfehlen nun, für folgende fünf Straßen die zulässige Höchstgeschwindigkeit generell auf 30 km/h zu reduzieren: Friedrich-Ebert-Straße, Mühlenstraße, Zähringerstraße, Walter-Rathenau-Straße und Bruchhäuserstraße. In der Lindenstraße werden die Auslösewerte gemäß der Lärmschutz-Richtlinien-SV nicht überschritten, weshalb eine Reduktion der zulässigen Höchstgeschwindigkeit auf Grund der Lärmsituation allein nicht rechtskonform umgesetzt werden kann. Die Verkehrsbehörde der Stadt wird die Geschwindigkeitsbegrenzung nun in Abstimmung mit dem Regierungspräsidium umsetzen.
Schwetzingen ist von zwei Seiten her stark lärmgeplagt. Vom Straßenverkehr (BAB 6) und vom Schienenverkehr (Rheintaltrasse, Schnellbahntrasse). In der sehr intensiven Debatte quer durch alle Fraktionen machte der Vorsitzende deutlich, dass es eine hohe rechtliche Anforderung an die Einführung von Tempo 30 gibt. Dies sein nur in einer Einzelfallbetrachtung aus Gründen der Sicherheit oder dem Schutz der Anwohner vor Lärm und Abgasen möglich.
Integriertes Klimaschutzkonzept: Verwaltung informierte zu Maßnahmen im Zeitraum 2020/21
Oberbürgermeister Dr. René Pöltl erläuterte dem Gemeinderat den Zeitplan des Integrierten Klimaschutzkonzepts in den Jahren 2020/21. Er berichtete zu bereits erfolgten und geplanten Maßnahmen in den Bereichen Öffentlichkeitsarbeit und Controlling, Mobilität, erneuerbare Energien und Vernetzung im Umwelt- und Klimaschutz.
Für 2020 soll erstmals ein Klimaschutzbericht vorgelegt werden. Ebenso wird der eingerichtete Mobilitäts- und Klimabeirat mehrfach zusammenkommen.
Breitbandabdeckung weitgehend im grünen Bereich
Die Verwaltung informiert ausführlich über die Breitbandentwicklung in Schwetzingen. Trotz verschiedener Anlaufschwierigkeiten und Hürden hat sich in den letzten Jahren auch im Wettbewerb einiges getan. So sind in Schwetzingen heute laut Breitbandatlas der Bundesnetzagentur, www.breitbandatlas.de , 98 % der Haushalte mindestens mit 200 Mbit/s versorgt. Eine letzte große Schwachstelle, ein so genannter weißer Fleck, wird noch dieses Jahr beseitigt: Das Gewerbegebiet Scheffelstraße wird dann über einen Glasfaserausbau in die Gebäude verfügen. Die Stadt hat hier 2019 in Zusammenarbeit mit dem Zweckverband High-Speed Netz selbst erste Anschlüsse in der Carl-Benz-Straße (77 Firmen) und in der Scheffelstraße verlegt. Der Restausbau erfolgt jetzt nach einem Wettbewerbsverfahren über die Deutsche Telekom. Die Stadt Schwetzingen und der Zweckverband werden auch künftig nur dort verlegen, wo der Wettbewerb kein Angebot liefert. Das wird in Wohngebieten nicht der Fall sein. Weitere Aktivitäten betreffen die Schulen. So wurden die Leerrohrtrassen zur Nordstadtschule/Kurt-Waibel-Schule (2020) und Hebelgymnasium (2018) schon verlegt. 2021 folgt die Schimper-Gemeinschaftsschule im Rahmen eines kreisweiten Förderantrags. Auch im Bereich wichtiger Hauptstraßenverbindungen z.B. jetzt der Karlsruher Straße, werden im Einzelfall Leerrohre mitverlegt.
Zweckverband High-Speed-Netz: Satzungsänderung
Zu einer Satzungsänderung kommt es für den Zweckverband High-Speed Netz, dem alle 54 Kreiskommunen angehören. Sie betrifft insbesondere die Festlegung der Einwohnerzahl als Maßstab für das Stimmrecht in der Verbandsversammlung und die Verteilung der Betriebskosten. Die ursprüngliche Einführung von weiteren Verhältnisstimmen auf der Basis der Zahl der jeweiligen Endkundenverträge hat sich als nicht praxisgerecht erwiesen.
Kindergartenausbau: Umbau des Gustav-Adolf-Hauses nicht wirtschaftlich
Der Bedarf an Kindergartenplätzen in Schwetzingen kann nur durch einen weiteren Ausbau des Angebots gedeckt werden. Die Verwaltung wurde daher beauftragt, die Kosten für den Erwerb und Umbau des Gustav-Adolf-Hauses zu prüfen. Eine Besichtigung des Gebäudes sowie eine erste Kostenschätzung ergaben, dass der Erwerb und Umbau die Stadt mindestens 1,5 Millionen EUR kosten würde und nicht wirtschaftlich wäre. Die Verwaltung wird beauftragt, Alternativen zu prüfen.
Schulerweiterungsbauten: Gemeinderat fasst Grundsatzbeschluss
Um den steigenden Schülerzahlen und dem wachsenden Bedarf an Ganztagsbetreuungsplätzen gerecht zu werden, hat die Verwaltung Vorschläge zu Erweiterungsbauten an den vier Grundschulen erarbeitet und im Gremium vorgestellt. Der Gemeinderat hat die Verwaltung nun beauftragt, die Entwurfsplanung samt Kostenberechnung zur weiteren Beschlussfassung vorzulegen.
Das Integrationsmanagement der Stadt wird – vorbehaltlich der Auszahlung der angekündigten Landesfördermittel – um weitere 24 Monate bis zum 30.09.2022 verlängert. Der vom Land Baden-Württemberg und den kommunalen Landesverbänden geschlossene „Pakt für Integration“ sah bis-lang eine Förderung für insgesamt 36 Monate ab Förderbeginn vor. In Schwetzingen endet diese mit Ablauf des 30.9.2020. Das Sozialministerium des Landes teilte bereits im Januar dieses Jahres mit, dass das Förderprogramm Integrationsmanagement um weitere 24 Monate verlängert werde. Um den Kooperationspartnern Caritasverband und Diakonisches Werk und den beiden Integrationsmanagern Planungssicherheit zu geben, wird die Vereinbarung bereits zum jetzigen Zeitpunkt verlängert.
Soweit nicht anders beschrieben, erfolgten die Beschlüsse einstimmig. Die komplette Sitzung sowie die Vorlagen und Beschlüsse sind auch im Internet unter http://ratsinfo.schwetzingen.de nachzulesen.