Schwetzingen, Rhein-Neckar-Kreis (ots) – Nicht ganz so gewissenhaft nahm es ein 65-Jähriger, nachdem er am Mittwoch um 17:30 Uhr mit seinem Mercedes in der Augustastraße einen dort geparkten Skoda beschädigte. Er stieg nach dem Unfall aus und begutachtete den Schaden von jeweils ca. 1000,- Euro. Allerdings setzte er sich nach kurzer Zeit wieder in sein Auto und fuhr davon, ohne eine Nachricht am Skoda zu hinterlassen oder die Polizei zu verständigen. Der Fall wurde durch einen aufmerksamen Zeugen beobachtet. Nachdem er später von den Polizisten mit dem Vorfall konfrontiert wurde, gab der Unfallverursacher an, dass er am nächsten Tag zur Polizei gehen wollte. Mit diesem Verhalten kam er nur ungenügend den Pflichten eines Verkehrsteilnehmers nach einem Unfall nach, weshalb nun ein Ermittlungsverfahren wegen unerlaubtem Entfernen vom Unfallort gegen den Mann eingeleitet wurde.
Jedem kann es mal passieren: Ein Fehler beim Ausparken begangen und einen leichten Schaden am Fahrzeug angerichtet. Kein Problem, sofern man seinen Meldepflichten als Unfallbeteiligter nachkommt: Austausch der Personalien veranlassen und am besten die Polizei informieren!
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