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Schwetzingen: Schulentwicklungsplan nimmt Entwicklung bis 2025 in den Blick / VRNnextbike wird fortgeführt

18. Juni 2020 | Leitartikel, Politik, Schwetzingen

Aus dem Gemeinderat am 17. Juni 2020

Gebührenerlass für Kitas und außerschulische Betreuung in Corona-Zeiten 

Foto: Rhein-Neckar-Aktuell

Gute Nachricht für Schwetzinger Eltern: Die Stadt erlässt den Eltern aller nicht betreuten Kinder aufgrund der Corona-bedingten Schließungen und Einschränkungen für die Monate April, Mai und Juni die Gebühren für den städtischen Kindergarten Spatzennest und die Kosten der außerschulischen Betreuung. Auch die Gebühren für die Notbetreuung, erweiterte Notbetreuung und schrittweise Öffnung der Betreuung im Spatzennest und in der außerschulischen Betreuung werden für die Monate April und Mai erlassen. „Das ist ein starkes Signal für die Eltern“, sagte Oberbürgermeister Dr. Pöltl. Ab Juni wird die Stadt für die tatsächlich in Anspruch genommene Betreuung im Kindergarten und den Grundschulen allerdings Gebühren je nach Betreuungsumfang erheben.

Die Gebühren für die Kindergärten, Krippen und der Kindertagespflege der sonstigen Träger sollen von diesen Trägern ebenfalls erlassen werden. Die Stadt erstattet den konfessionellen und sonstigen Trägern den nachgewiesenen Einnahmeverlust durch den Gebührenerlass, da waren sich alle Fraktionen einig.

Wie die Verwaltung errechnet hat, beläuft sich der gesamte Ausfall der Gebühren im Zeitraum April-Juni auf insgesamt 356.000 EUR, bzw. 7000 EUR in der Tagespflege und 83.000 EUR im Bereich der außerschulischen Betreuung, so Oberbürgermeister Dr. Pöltl.

Mittel zum Ausgleich dafür stehen aus der Soforthilfe des Landes für die Kommunen bereit. Dafür wurden in einer ersten Rate 146.500 EUR und in einer zweiten Rate 166.769 EUR vom Land bewilligt. Anvisiert ist eine dritte Rate von 748.000 EUR, die allerdings auch die zu erwartenden Rückgänge bei den sonstigen Steuerzuweisungen ausgleichen soll.

Laut aktueller Beschlusslage der Landesregierung soll ab 29. Juni in den Kindergärten und Grundschulen wieder eine normale Betreuungssituation stattfinden.

 

Schulentwicklungsplan: Schwerpunkt Grundschulen

Der Gemeinderat befasste sich mit dem aktualisierten Schulentwicklungsplan. Dieser liefert auf Grundlage der Schülerzahlen und der Einwohnerstatistik eine Übersicht der Entwicklung bis zum Schuljahr 2024/25. Die Räte hatten sich bereits im November 2019 auf einer Klausurtagung intensiv mit dem Thema Schulentwicklung, Ganztagesschule und Betreuungsformen auseinandergesetzt. Schon jetzt besteht ein grundsätzlicher Ausbaubedarf im Bereich der Kernzeit- und Hortbetreuung. Die steigenden Schülerzahlen durch Zuzug, die Inklusion sowie der Bedarf an Fachräumen erfordert einen Ausbau der Räumlichkeiten an den Schulen. Ziel ist es, die Grundschulen auf einen verbindlichen Ganztagsschulbetrieb vorzubereiten, der an einer oder mehreren Grundschulen umgesetzt werden soll. Oberbürgermeister Dr. Pöltl betonte, dass gerade die Corona Krise eindrücklich gezeigt habe, welchen wichtigen Stellenwert eine qualitativ gute und verlässliche Ganztagesbetreuung für Familien habe. Die Verwaltung wird beauftragt, dem Gemeinderat zur weiteren Entwicklung unter Einbindung der vier Grundschulen zeitnah konkrete Vorschläge zu unterbreiten.

 

VRNnextbike wird in Schwetzingen fortgeführt

Der Gemeinderat stimmt der Anschlussvereinbarung zur Fortführung des Fahrradvermietsystems VRNnextbike ab dem 01.06.2020 unter Berücksichtigung des neuen, angepassten Finanzierungskonzepts mit der VRN GmbH zu. Dieses sieht Gesamtkosten für die Vertragslaufzeit ab 01.06.2020 bis 31.12.2024 in Höhe von 169.158,71 EUR vor. Durch die Zustimmung zum neuen Vertrag fallen damit Mehrkosten bis zum Ende der Vertragslaufzeit in Höhe von 25.829,77 EUR an. Im Gegenzug profitiert Schwetzingen durch das so genannte Service-Level-Agreement auch von besseren Qualitätsstandards im System von VRNnextbike.

VRNnextbike wird in Schwetzingen gut genutzt. Seit Einführung des Verleihsystems in Schwetzingen im Juni 2018 konnten bis Ende 2019 rund 3.150 Ausleihen registriert werden. Ausleihen von Juni bis Dezember 2019 waren bereits um gut 66 % höher als im Vergleichszeitraum 2018. Die Stationen in der Kronenstraße, am Bahnhof und am Schlossplatz werden am häufigsten genutzt.

 

Sanierungsgebiet „DB-Ausbesserungswerk Süd“ wird erweitert

Der Gemeinderat beschloss die Satzung zur 1. Erweiterung des Sanierungsgebietes „Bundesbahnausbesserungswerk Süd“. Das Sanierungsgebiet wurde 2012 festgelegt. Die von der Erweiterung betroffenen drei Flurstücke (9962, 9963 und 9967) liegen östlich unmittelbar angrenzend an die Borsigstraße, welche bislang die östliche Grenze des Sanierungsgebietes bildet. Insbesondere aus verkehrsplanerischen Gründen bietet sich die Einbeziehung der Flurstücke in das Sanierungsgebiet an. Zudem kann der Grunderwerb des Flurstücks 9962 durch die Stadt über die Städtebauförderung mit 60 % der Erwerbskosten bezuschusst werden. Darüber hinaus können gegebenenfalls weiter anfallende Kosten der Planung oder der baulichen Umsetzung der Sanierungsziele zur Förderung angemeldet werden. 

 

Sanierungsgebiet „DB-Ausbesserungswerk Süd“

Das Grundstück mit der Flurstück Nummer 1185 und 6614/1 liegt im förmlich festgelegten Sanierungsgebiet „DB-Ausbesserungswerk Süd“. Um das Areal qualitativ weiterzuentwickeln, möchte der Eigentümer einen Teil der baulichen Anlagen abreißen und durch einen Neubau ersetzen sowie ein Bestandsgebäude energetisch sanieren. Das Vorhaben entspricht den Sanierungszielen und wird daher von der Stadt Schwetzingen über eine Ordnungsmaßnahmen- und eine Modernisierungsvereinbarung in Höhe von 132.350 EUR und 75.000 EUR gefördert. Diese Förderung ist an die Veräußerung eines benachbarten Flurstücks an die Stadt gekoppelt. Dieses benötigt die Stadt Schwetzingen für den Ausbau der Borsigstraße im Hinblick auf die zukünftige verkehrliche Erschließung des Areals „Ausbesserungswerk Süd“. Die Stadt erwirbt das derzeit als Parkplatz genutzte Grundstück zum Preis von 8.760 EUR.

Der Eigentümer löst den durch die voraussichtlich sanierungsbedingte Bodenwerterhöhung entstehenden Ausgleichsbetrag in Höhe von 104.883,83 EUR vorzeitig ab.

Der Ausgleichsbetrag soll mit der oben genannten Förderung für die Ordnungsmaßnahmen- und die Modernisierungsvereinbarung sowie den Grundstückskauf verrechnet werden.

Die Verwaltung wird beauftragt, mit dem Eigentümer die notwendigen Vereinbarungen abzuschließen.

 

Änderung der Gesellschaftsverträge der Stadtwerke Schwetzingen

Die überwiegend aus dem Jahr 2001 stammenden Gesellschaftsverträge der Stadtwerke Schwetzingen werden geändert. Die Verträge werden den rechtlichen Veränderungen und den veränderten Abläufen in der Energiewirtschaft angepasst. Insgesamt benötigen die Verträge keine grundlegende Neugestaltung, sondern verschiedene Anpassungen, insbesondere bei den Wertgrenzen der zustimmungspflichtigen Geschäfte und im Umgang mit dem Erdgaseinkauf und der Tarifgestaltung im Erdgas. Zudem wurde ein Passus für die Möglichkeit einer Video-/ Telefonkonferenz in Ausnahmefällen mit aufgenommen. Die Änderungen sind mit allen Mitgesellschaftern (Stadtwerke Heidelberg, MVV, EnBW) abgestimmt.

 

 

Soweit nicht anders beschrieben, erfolgten die Beschlüsse einstimmig. Die komplette Sitzung sowie die Vorlagen und Beschlüsse sind auch im Internet unter http://ratsinfo.schwetzingen.de nachzulesen.

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