Damit sollen die Eltern in dieser schwierigen Zeit entlastet werden
Um eine Ausbreitung des Corona-Virus zu verhindern, hatte die Landesregierung am 13. März 2020 beschlossen, landesweit alle Schulen und Kindertagesstätten bis einschließlich 19. April 2020 zu schließen. Auch in Schwetzingen sind seit dem 17. März 2020 alle Einrichtungen geschlossen. Nur noch die Notbetreuung für Kinder, deren Eltern in so genannten systemrelevanten Berufen arbeiten, wird in den Kindergärten und Schulen aufrechterhalten.
Um die Eltern in dieser schwierigen Zeit zu entlasten, wird die Stadt Schwetzingen den Einzug der Gebühren für die Kindergärten, die Kindertagesstätten und die Gebühren für die Kernzeit-Betreuung in den Grundschulen für den Monat April aussetzen. Dies betrifft nicht nur den städtischen Kindergarten Spatzennest sondern auch die Einrichtungen der freien und privaten Träger. Alle betroffenen Eltern erhalten dazu noch ein gesondertes Informationsschreiben.
„Damit haben alle Eltern im April eine sofortige spürbare finanzielle Entlastung“, betont Oberbürgermeister Dr. René Pöltl. Er weist allerdings auch darauf hin, dass mit der Aussetzung der Gebühren zunächst kein genereller Verzicht auf die Gebühren und Beiträge verbunden sei. „Der Gemeinderat und die Betreuungsträger in Schwetzingen werden gemeinsam nach dem Ende der Schließung eine Entscheidung über einen Erlass oder Teilerlass der Gebühren herbeiführen“, erläutert Dr. Pöltl.
Bereits jetzt arbeiten die Kommunen, das Land Baden-Württemberg und der Bund an einer gemeinsamen Lösung. Die Stadt Schwetzingen informiert, sobald dazu weitere Erkenntnisse vorliegen und wünscht allen Kindern und Eltern, dass sie gut durch diese schwierige Zeit kommen.
Informationen zur aktuellen Situation und zur Notbetreuung in den Kindergärten und Schulen gibt es im Generationenbüro der Stadt Schwetzingen unter der Telefonnummer 06202 87-495 und per Mail unter [email protected].