Schwetzingen. (zg) In diesen Tagen werden die Steuerbescheide für das Jahr 2019 zugestellt. Das Steueramt der Stadt Schwetzingen weist die Hausbesitzer/innen darauf hin, dass bei der Grundsteuer die Steuerbescheide für das Jahr 2016 auch weiterhin gültig bleiben. Nur bei einem Eigentumswechsel oder der Änderung des Steuerbetrages wurde ein aktueller Grundsteuerbescheid für 2019 erstellt. Die Grundsteuer-Jahresbescheide werden ab dem 10. Januar 2019 von der Morgenpost verteilt.
Bei den Grundsteuerbescheiden ist folgendes zu beachten: Die Grundsteuerbescheide 2019 der in Schwetzingen wohnhaften Grundsteuerpflichtigen sollten bis spätestens 15. Januar zugestellt sein. Die Grundsteuerbescheide gelten in der Regel für mehrere Jahre. Daher sollten die Steuerbescheide unbedingt aufbewahrt werden. Die Hebesätze von 400 % bei der Grundsteuer B und 300 % bei der Grundsteuer A bleiben weiterhin bestehen.
Für die Hundehalter gilt: Für die Jahre 2019 – 2021 werden neue Hundemarken ausgeteilt. Bitte vergleichen Sie die Nummer der beigefügten Hundemarke(n) mit denen auf Ihrem Steuerbescheid.
Bei Verlust kann beim Steueramt für 5 EUR eine Ersatzmarke angefordert werden.
Für die Hundehaltung besteht eine Meldepflicht, d.h. Hundebesitzer, die ihre Hunde nicht an- und abmelden, begehen eine Ordnungswidrigkeit, die mit einer Geldbuße geahndet werden kann.
Die Bescheide werden ab dem 11. Januar 2019 verteilt.
Bei der Vergnügungssteuer und der Gewerbesteuer gibt es keine neuen Jahresbescheide. Hier gelten die zuletzt ausgestellten Bescheide. Der Hebesatz bei der Gewerbesteuer beträgt unverändert 380 Prozent.
Auskünfte zu Fragen bei Grund-, Gewerbe-, Vergnügungs-, oder Hundesteuer erteilt das Kämmereiamt, Rathaus, Zimmer 114, Michael Reich, Tel. 06202 /87-145 oder Nicole Holler, Tel. 06202/87-154.“