Anfang Januar 2020 erhalten Haus- und Grundstückseigentümer sowie Hundehalter die Steuerbescheide für 2020.
Grundsteuerbescheid aufbewahren
Die Grundsteuerbescheide gelten in der Regel für mehrere Jahre. Nur bei Eigentumswechsel oder Änderung des Steuerbetrages wird ein neuer Grundsteuerbescheid erstellt.
Die Steuerbescheide müssen daher aufbewahrt werden. Die Hebesätze von 400 % bei der Grundsteuer B und 300 % bei der Grundsteuer A bleiben unverändert. Die Bescheide werden ab dem 09.01.2020 zugestellt.
Infos für Hundehalter
Für die Hundehalter gilt: Die grünen Hundemarken mit der Aufschrift 2019-2021 sind weiterhin gültig. Bei Verlust kann bei der Steuerabteilung für 5 Euro eine Ersatzmarke angefordert werden. Es besteht Meldepflicht, d.h. Hundebesitzer, die ihre Hunde nicht an- und abmelden, begehen eine Ordnungswidrigkeit, die mit einer Geldbuße geahndet werden kann. Die Bescheide werden ab dem 09.01.2020 zugestellt.
Gewerbesteuerhebesatz bleibt unverändert
Bei der Gewerbesteuer werden keine Jahresbescheide erstellt. Hier gelten die zuletzt ausgestellten Bescheide. Der Hebesatz bei der Gewerbesteuer beträgt unverändert 380 Prozent.
Vergnügungssteuer
Bei der Vergnügungssteuer werden ebenfalls keine Jahresbescheide erstellt.
Auskünfte erteilt das Kämmereiamt, Rathaus, Zimmer 114, Michael Reich, Tel. 06202 /87-145 oder Nicole Holler, Tel. 06202/87-154.