Plätze stehen voraussichtlich ab 25. Mai zur Verfügung
Ab Montag, 18. Mai gelten die neuen Regelungen des Landes für eine schrittweise Öffnung der Kindertagesstätten in Richtung eines eingeschränkten Regelbetriebes. Damit soll über die weiterhin geltende Notbetreuung hinaus wieder mehr Eltern eine Betreuung ihrer Kinder angeboten werden können. Die dazu ergehende Verordnung des Landes soll am Samstag, also kurz vor Inkrafttreten verkündet werden.
Die Stadt Schwetzingen und die verschiedenen kirchlichen und privaten Träger stimmten sich ab, um möglichst schnell und einheitlich zu verfahren, benötigen aber – wie jetzt auch der Städte – und Gemeindetag betont haben – eine Vorlaufzeit für eine qualifizierte Umsetzung. Verschiedene Modelle, z.B. auch ein „Schichtbetrieb“ stehen in der Diskussion, um möglichst vielen Kinder eine Betreuung zu ermöglichen. Gleichzeitig soll aber auch an festen Gruppen festgehalten werden. Dies stellt die Träger vor große Herausforderungen. Es ist damit zu rechnen, dass in Schwetzingen erste Plätze voraussichtlich ab Montag, 25. Mai, zur Verfügung stehen könnten. „Uns ist bewusst, dass die Geduld vieler Eltern ganz erheblich strapaziert ist, und für viele Kinder weiterhin Kapazitäten für die Betreuung fehlen werden. Durch die aktuellen Beschränkungen ist das leider nicht zu ändern“, bedauert Roland Strieker, Leiter des Amtes für Familien, Senioren und Kultur, Sport.
Angesichts der schon gestiegenen Zahlen in der Notbetreuung, die weiterhin Vorrang hat, wird die Zahl der zur Verfügung stehenden Plätze nicht sehr groß sein. Vor allem im Bereich der unter 3-Jährigen (U 3) sind in verschiedenen Einrichtungen die Möglichkeiten schon jetzt ausgeschöpft. Ca. 30 Plätze werden hier durch die eingeschränkte Regelbetreuung zur Verteilung anstehen. Etwas besser sieht es bei den über 3-Jährigen (Ü 3) aus, wo ca. 130 Plätze zusätzlich bereitstehen. Allerdings sind in einzelnen Einrichtungen auch schon hier die Plätze knapp. Ab kommenden Montag werden die jeweiligen Einrichtungen entsprechend ihrer Platzsituation und personellen Ausstattung die Konzepte festlegen und sich dann mit den Eltern in Verbindung setzen. Eine zentrale Vergabe der Plätze seitens der Stadt ist nicht vorgesehen.
Eltern, die jetzt noch eine Notbetreuung benötigen, werden gebeten möglichst schnell Ihre Anträge zu stellen, da sie vorrangig behandelt werden.