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Schwetzingen: Wildes Ablagern greift um sich

30. März 2020 | Leitartikel, Schwetzingen

Grünabfälle aber auch Gefahrstoffe werden in diesen Tagen vielfach gedankenlos entsorgt / keine Toleranz für gemeinwohlschädliches Verhalten

 

Gerade in den letzten Tagen stößt die Stadt an verschiedenen Stellen im Stadtgebiet, z.B. im Bereich des Dossenwaldes, immer wieder auf unrechtmäßig entsorgte Müllablagerungen. Dies betrifft nicht nur Grünabfälle, sondern leider auch immer wieder Gefahrstoffe, z.B. Eimer mit Lacken oder Säure, die dann auf Kosten der Allgemeinheit entsorgt werden müssen. Da die Stadt selbst im Moment bei den Sammelstellen der  Abfallversorgung Rhein-Neckar (AVR) keinen Müll entsorgen kann, ist seit vorletzter Woche der städtische Häckselplatz geschlossen. Dies wird offensichtlich von vielen nicht respektiert. Die Stadt appelliert an die Bürgerschaft, sich hier auch im Interesse der Umwelt korrekt zu verhalten. Gleichzeitig weist sie darauf hin, dass bei Verstößen zum Teil empfindliche Bußgelder oder Strafen drohen. Für solches Verhalten gebe es keine Toleranz. Für kleinere Mengen ist übrigens bei der AVR die braune Biomülltonne kostenfrei erhältlich. In ihr können auch Blätter oder kleines Schnittgut entsorgt werden.

 

Immer wieder erreichen die Stadt aktuell Anfragen, ob pflanzliche Abfälle im häuslichen Bereich verbrannt werden dürfen. Dies ist im städtischen Innenbereich nicht möglich. Im Außenbereich dürfen pflanzliche Abfälle, die auf landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzten Grundstücken anfallen, verbrannt werden. Allerdings sind Mindestabstände von 200 Metern von Autobahnen und 100 Meter von Bundes-, Landes- und Kreisstraßen sowie 50 Meter von Gebäuden und Baumbeständen einzuhalten. Es dürfen keine erheblichen Belästigungen entstehen. Die Verbrennung ist der Ortspolizeibehörde rechtzeitig im Voraus anzuzeigen.

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