Kontrollgang in Lützelsachsen zeigt unsicheren Zustand auf – Sorgfaltspflicht teilweise auch für Privatwaldbesitzer – Broschüre soll Klarheit verschaffen
Weinheim/Lützelsachsen. Forstbezirksleiter Sebastian Eick vom zuständigen Kreisforstamt kennt die Problematik: Zwar erfolgt der Besuch im Wald meist auf eigene Gefahr, für bestimmte Waldbesitzer besteht aber dennoch eine Verkehrssicherungspflicht. Kommt er dieser nicht nach, kann er bei Unfällen zur Haftung herangezogen werden. Regelmäßig sollten Waldstücke von den Besitzern kontrolliert und Gefahren beseitigt werden, denn überhängende Äste oder abgestorbene Bäume können ernsthafte Gefahren darstellen. Was für den Stadtwald der zuständige Revierförster übernimmt, wird im Privatwald oft vernachlässigt.
Speziell im Waldbereich bei Lützelsachsen oberhalb des Klingenhohlwegs klagen Waldbesucher aktuell vermehrt über den unsicheren Zustand. „Es trifft zu, dass in dem alten Buchenwald zahlreiche Astabbrüche und umgefallene Bäume vorkommen und der Anteil toter Äste in den Buchenkronen durch die extreme Trockenheit in diesem Sommer zugenommen hat“, bestätigt Eick. Vor diesem Hintergrund appelliert die Stadt an die Waldbesitzer, das schöne Herbstwetter für eine Begehung des eigenen Waldstücks zu nutzen und Gefahren zeitnah zu beseitigen.
Für wen die Verkehrssicherung verpflichtend ist und viele weitere Informationen rund um das Thema Wald finden sich in der „aid Infodienst“-Broschüre unter www.weinheim.de/waldbesitzer.
Tipp:
Eine Beratung für Privatwaldbesitzer ist durch das Forstamt übrigens kostenfrei möglich. Der zuständige Revierleiter kann unter der Rufnummer 06223 / 866536-7600 kontaktiert werden. Wer die Pflege seines Waldstücks an einen Dienstleister abgeben möchte, hat auch die Möglichkeit den Revierleiter mit der Betreuung zu beauftragen.