Im Rahmen des Entwicklungsprogramms Ländlicher Raum / Anträge müssen bis zum 30. April vorliegen
Das Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg hat auf Grundlage des Entwicklungsprogramms Ländlicher Raum (ELR) eine unterjährige Sonderlinie „Dorfgasthäuser/Grundversorgung“ veröffentlicht, teilt die Stabsstelle Wirtschaftsförderung im Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis mit.
Damit soll laut Landesregierung das intensive Bemühen um den Erhalt von Dorfgaststätten und einer breiten Grundversorgung im Ländlichen Raum gestärkt werden. Die aktuelle Ausschreibung richtet sich somit vorrangig an Gastronomen, Einzelhändler und Handwerker, die durch ihre Betriebe zum Erhalt wohnortnaher Einkaufsmöglichkeiten und Dienstleistungen beitragen. Die Ausschreibung richtet sich auch an lokale Bäckereien, Metzgereien, Schreiner- und Friseurbetriebe und Arztpraxen. Ein weiterer, wichtiger Aspekt der aktuellen Sonderlinie ist die Möglichkeit zur Förderung investiver Maßnahmen für die Barrierefreiheit im öffentlichen Raum. Auch strukturell besonders wichtige und kurzfristig umsetzbare Projekte in den Förderschwerpunkten Wohnen, Arbeiten und Gemeinschaftseinrichtungen können nochmals Fördermittel erhalten.
Anträge auf Aufnahme in das ELR sind erneut über die Städte und Gemeinden bis zum 30. April 2020 dem Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis, Stabsstelle Wirtschaftsförderung, sowie dem Regierungspräsidium Karlsruhe vorzulegen. Detaillierte Informationen zur aktuellen Programmentscheidung sind unter rp.baden-wuerttemberg.de/Themen/Land/ELR/Seiten/ELR-Antragstellung.aspx abrufbar.
Bei Fragen zu den Fördervoraussetzungen steht die Stabsstelle Wirtschaftsförderung, Ansprechpartnerin Barbara Schäuble, Telefon 06221/ 522-2501, [email protected], gerne zur Verfügung.