Verwaltungsgerichtshof weist Berufung eines Jaguar-Fahrers ab
Im Kampf gegen sogenannte Auto-Poser hat die Stadt Mannheim einen wegweisenden Sieg errungen: Eine Anordnung, beim Fahren eines getunten Autos im gesamten Stadtgebiet weder unnötig Lärm zu machen noch Abgase zu verursachen, ist rechtsgültig. Die Stadt hatte dieses Lärm- und Abgaseverbot im September 2016 gegen einen Jaguar-Fahrer aus Ludwigshafen verhängt.
„Das Urteil hat bestätigt, dass unser Vorgehen gegen einen notorisch uneinsichtigen Poser rechtmäßig ist. Damit sind solche Maßnahmen in ähnlichen Fällen auch künftig möglich, so dass eine effektive Vorgehensweise gegen rücksichtslose Fahrzeugführer gewährleistet ist. Von dem Urteil wird auch eine Signalwirkung an den betroffenen Personenkreis sowie an andere Städte ausgehen, die ebenfalls gegen die Poser-Szene vorgehen, um ihre Bürgerinnen und Bürger vor solch rücksichtslosem Verhalten zu schützen“, begrüßt Erster Bürgermeister und Sicherheitsdezernent Christian Specht das Urteil.
Der Ludwigshafener war im Sommer 2016 innerhalb von einem Monat mehrmals mit seinem getunten Auto durch die Innenstadt gefahren. 14 Mal hatten sich Anwohner bei der Polizei beschwert, weil sie sich durch den massiven Autolärm gestört fühlten. Auch die Beamten selbst hatten den Fahrer mehrfach angehalten. Nachdem dieser sich uneinsichtig zeigte, ordnete die Stadt schließlich die Maßnahme an. Dagegen klagte der Fahrer im Dezember 2018 beim Verwaltungsgericht Karlsruhe – jedoch erfolglos.
Gegen das Urteil wollte der Fahrer in der nächsthöheren Instanz beim Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg vorgehen und reichte dort einen Antrag auf Zulassung der Berufung ein. Das Gericht wies diesen nun zurück gab und damit der Stadt Mannheim in ihrer Entscheidung Recht.