Die Stadt Heidelberg arbeitet daran, das Angebot an mietbaren E-Tretrollern (E-Scooter) im Stadtgebiet zeitnah aktiv und verbindlich zu steuern
Dafür hat die Verwaltung dem Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt und Mobilität des Gemeinderats in dessen Sitzung am Mittwoch, 23. Oktober 2024, einen Konzeptvorschlag vorgestellt.
Teile des Konzepts sind ein sogenanntes straßenrechtliches Auswahlverfahren und das Erteilen von Sondernutzungserlaubnissen, an die Auflagen gekoppelt sind. Mit den Auflagen können Abstellorte der Roller festgelegt, technische Anforderungen an die Fahrzeuge formuliert und die E-Tretroller-Anbieter verbindlich verpflichtet werden. Dank der Sondernutzungsregelung könnte die Stadt so unter anderem die Anzahl der erlaubten Roller auf maximal 1.200 begrenzen, die zugelassene Anzahl an Betreibern auf maximal drei beschränken und die Methodik zu Abstellflächen im Stadtgebiet festlegen. Zusätzlich sieht sie künftig Gebühren für die Anbieter vor.
Der Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt und Mobilität hat dem Vorschlag der Verwaltung einstimmig zugestimmt. Als nächstes beschäftigt sich der Haupt- und Finanzausschuss am Mittwoch, 6. November, mit dem Konzept. Abschließend entscheidet darüber der Gemeinderat in seiner Sitzung am Donnerstag, 14. November 2024.
Quelle: Stadt Heidelberg