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Stadt Mannheim erinnert: Bundestagswahl 2021 – Wahlbriefe rechtzeitig zurückschicken

15. September 2021 | Freizeit, Gesellschaft, Leitartikel, Mannheim, Politik

Nur noch eine gute Woche bis zum Wahltag. Wer bis jetzt noch keine Wahlbenachrichtigung bekommen hat, aber glaubt, wahlberechtigt zu sein, sollte sofort das Wahlbüro anrufen und seinen Eintrag im Wählerverzeichnis prüfen lassen.

Wer eingetragen ist, kann am Wahlsonntag, 26. September, auch ohne Wahlbenachrichtigung mit dem Ausweis wählen und wird gebeten, hierfür einen eigenen Stift mitzubringen.

Viele Mannheimerinnen und Mannheimer haben schon gewählt. Es wurden bereits mehr als 70.000 Briefwahlunterlagen an die Mannheimer Adressen sowie in viele Länder versandt.

Briefwahlunterlagen bequem online beantragen
Am schnellsten und bequemsten kann die Briefwahl online unter www.mannheim.de/wahlen oder mit dem QR-Code auf der Wahlbenachrichtigung beantragt werden. Telefonisch darf der Briefwahlantrag nicht gestellt werden, das ist gesetzlich verboten. Der vorbereitete Briefwahlantrag auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung kann per Post oder Fax 293-9590 an das Wahlbüro geschickt werden.

Die Briefwahlunterlagen werden nach Eingang des Antrags umgehend vorbereitet und versandt. Wahlberechtigte, die ihre Briefwahlunterlagen nicht innerhalb von vier Tagen nach Antragstellung erhalten haben, sollten sich beim Wahlbüro melden ([email protected], 0621/293-9566).

Wer persönlich ins Wahlbüro kommt und den Ausweis oder Pass vorlegt, kann dort gleich wählen. Wer für einen anderen Wahlberechtigten Briefwahlunterlagen beantragen möchte, benötigt dessen unterschriebenen Briefwahlantrag – getrennt für jede Empfängerin und jeden Empfänger. Briefwahlunterlagen dürfen den Wahlberechtigten nur persönlich ausgehändigt oder zugestellt werden. Eine Ausnahme ist nur zulässig, wenn eine schriftliche Abholvollmacht – ebenfalls getrennt für jede Empfängerin und jeden Empfänger – vorgelegt wird. Dies gilt auch für engste Angehörige. Die bevollmächtigte Person muss sich auf Verlangen ausweisen und darf zur Bundestagswahl nicht mehr als vier Wahlberechtigte vertreten. Sie muss dies im Wahlbüro durch schriftliche Erklärung bestätigen.

Rote Wahlbriefe rechtzeitig zurückschicken
Wer seine Briefwahlunterlagen hat, muss diese auch wieder rechtzeitig zurückschicken oder beim Wahlbüro der Stadt Mannheim, Rathaus E 5, abgeben. Am Wahltag können Wahlbriefe bis 18 Uhr in den Hausbriefkasten an der Rathauspforte eingeworfen werden. Was bis zum Wahltag, 18 Uhr, nicht im Rathaus eingegangen ist, kommt nicht in die Auszählung. Dabei müssen die Postlaufzeiten beachtet werden. Die Öffnungszeiten des Wahlbüros sind montags bis freitags 8 bis 16 Uhr, donnerstags bis 18 Uhr. Ab 20. September ist täglich von 8 bis 18 Uhr geöffnet. Wahlinformationen gibt es auch im Internet unter www.mannheim.de/wahlen.

Briefwahlauszählung in der Integrierten Gesamtschule Mannheim-Herzogenried
Mit der Rekordzahl von 80 Briefwahlbezirken – 2017 waren es noch 45 – ist die Stadt Mannheim für die Bundestagswahl gut aufgestellt. Für die Auszählung am Wahlsonntag sind das ganz neue Dimensionen, die auch Herausforderungen mit sich bringen. Je mehr Bezirke es gibt, desto mehr Wahlhelfende kommen zum Einsatz und desto mehr Platz wird benötigt. Wegen der Größe des Schulkomplexes der Integrierten Gesamtschule Mannheim-Herzogenried kann die Auszählung vollständig unter einem Dach durchgeführt werden, was die Koordination erleichtert.

Erst- und Zweitstimme
Die Bundestagswahl ist eine Zwei-Stimmen-Wahl. Mit der Erststimme wird über das Direktmandat im Wahlkreis 275 Mannheim entschieden. Wer die meisten Erststimmen erhält, ist direkt in den Bundestag gewählt – hier gilt Mehrheitswahl. Mit der Zweitstimme wird die Landesliste einer Partei gewählt. Die Zweitstimme entscheidet über die Sitzverteilung im Bundestag insgesamt. Sie wird deshalb auch als „Kanzlerstimme“ bezeichnet, da man in dieses Amt von der Mehrheit des Bundestages gewählt werden muss. Bei der Zweitstimme gelten die Prinzipien der Verhältniswahl. Bei dieser Kombination von Mehrheits- und Verhältniswahl dürfen die beiden Stimmen auch „gesplittet“ werden, das heißt Erst- und Zweitstimme können auch verschiedenen Wahlvorschlägen gegeben werden. Es darf auch nur eine Stimme abgeben werden, das wäre aber nur die halbe Wahl und die andere Stimme wäre ungültig. Die Stimmzettel gibt es erst im Wahllokal oder mit den Briefwahlunterlagen. Eine Liste mit den Wahlvorschlägen steht aber im Internet unter www.mannheim.de/wahlen zur Ansicht bereit. Für die Stimmabgabe darf diese Liste aber nicht verwendet werden – sie wäre ungültig.

Wie funktioniert die Sitzverteilung?
Die Hälfte der gesetzlich festgelegten 598 Abgeordneten wird direkt in den 299 Wahlkreisen und die andere Hälfte über die Landeslisten der Parteien in den Bundestag gewählt. Die Sitzverteilung erfolgt nach dem Zweitstimmenanteil der Parteien. Die Zahl der Sitze einer Partei im Parlament soll also das Zweitstimmenergebnis widerspiegeln. Berücksichtigt werden hierbei nur Parteien, die bundesweit mindestens fünf Prozent aller Zweitstimmen oder drei Direktmandate erhalten haben sowie Parteien nationaler Minderheiten.

Wenn eine Partei in einem Bundesland mehr Direktmandate über die Erststimmen gewinnt, als ihr nach dem Zweitstimmenergebnis zustehen, entstehen Überhangmandate, da alle direkt gewählte Wahlkreiskandidatinnen und Wahlkreiskandidaten in den Bundestag einziehen dürfen. Seit 2013 werden diese Überhangmandate durch sogenannte „Ausgleichsmandate“ ausgeglichen, die den anderen Parteien zugutekommen. Insgesamt bildet das Verhältnis der Sitze im Parlament dann das Zweitstimmenergebnis ab.

Hinweise gem. § 11 Corona-Verordnung zur Bundestagswahl
In § 11 der Corona-Verordnung wurden wichtige grundsätzliche Regeln für den Wahlablauf in der Pandemiezeit gesetzt. Diese sind zwingend einzuhalten.

Die Regelungen in Kürze:

  • Im Wahlgebäude muss eine medizinische Maske getragen werden.
  • Diese Verpflichtung besteht nicht für
  • Kinder bis zum vollendeten sechsten Lebensjahr und
  • Personen, die durch ärztliche Bescheinigung nachweisen, dass ihnen das Tragen einer Maske aus gesundheitlichen Gründen nicht möglich ist, oder das Tragen aus sonstigen zwingenden Gründen nicht möglich oder zumutbar ist und
  • die Dauer einer vom Wahlvorstand angeordneten Abnahme der Maske zur Identitätsfeststellung.
  • Im Wahlgebäude ist ein Mindestabstand von 1,5 Metern zu anderen Personen einzuhalten.
  • Wer die Wahl beobachten möchte, ist zur Bereitstellung der Kontaktdaten gemäß § 11 Absatz 4 i. V. m. § 8 Absatz 1 Satz 1 CoronaVO verpflichtet. Im Falle einer Befreiung von der Maskenpflicht dürfen sich die Wahlbeobachtenden nicht länger als 15 Minuten je Schicht (8 Uhr bis 13 Uhr, 13 Uhr bis 18 Uhr, während der Auszählung) und grundsätzlich nicht länger als 15 Minuten in Briefwahlbezirken aufhalten.
  • Der Zutritt zum Wahlgebäude ist Personen untersagt, die
  • einer Absonderungspflicht im Zusammenhang mit dem Coronavirus unterliegen,
  • typische Symptome einer Infektion mit dem Coronavirus, namentlich Atemnot, neuauftretender Husten, Fieber, Geschmacks- oder Geruchsverlust, aufweisen,
  • keine Maske tragen, ohne dass eine Ausnahme vorliegt,
  • die Wahl beobachten möchten, aber nicht zur Angabe aller erforderlichen Kontaktdaten bereit sind.
  • Beim Betreten des Wahlgebäudes muss sich jede Person mit dem dafür bereitgestellten Spender im Eingangsbereich die Hände desinfizieren.

Wahlinfo-App der Stadt Mannheim
Mit der Wahlinfo-App der Stadt Mannheim haben Wahlberechtigte und Wahlinteressierte unmittelbaren Zugriff auf umfangreiche Informationen. Sie informiert über grundlegende und aktuelle Themen, erinnert mithilfe von Push-Nachrichten an wichtige Termine und beantwortet viele Fragen, wie zum Beispiel, wann die Wahl stattfindet, wie per Briefwahl gewählt werden kann, was im Fall eines Umzugs kurz vor der Wahl passiert oder wie die amtlichen Endergebnisse lauten. Die barrierearme Anwendung ist sowohl für Android als auch iOS erhältlich und kann jederzeit über Google Play beziehungsweise den App Store installiert werden.

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