Prototyp eines „Tiny House“ am 21. Januar beim Neujahrsfest zu sehen / OB: „Wohnform mit Zukunft“
Es existieren keine Puppenhäuser, und es besteht keine Verwechslungsgefahr mit Wohnwägen: Ein „Tiny House“ ist eine flexible und funktionale Wohnform für Menschen mit geringem Platzbedarf. Obwohl es an einen Wohnwagen erinnert und einige Modelle sogar Räder haben, werden „Tiny Houses“ rechtlich wie normale Wohnhäuser behandelt. Sie benötigen Strom- und Wasseranschlüsse sowie eine ausreichende Verkehrsanbindung. Da sich immer mehr Menschen für diese kompakte Wohnform interessieren, plant die Stadt Heidelberg, geeignete Flächen zu identifizieren, um Interessenten entsprechende Angebote zu machen.
Beim Heidelberger Neujahrsfest (Sonntag, 21. Januar 2024, ab 11.30 Uhr rund um den Marlene-Dietrich-Platz in der Südstadt, www.heidelberg.de/neujahrsfest) besteht die Möglichkeit, den Prototyp eines Tiny Houses zu besichtigen.
Heidelbergs Oberbürgermeister Eckart Würzner betont, dass es in Heidelberg Bedarf für Tiny Houses bei verschiedenen Zielgruppen gibt. Dazu gehören Studierende, Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler, die nur vorübergehend in Heidelberg verweilen, sowie Menschen aller Generationen, die wenig Platz benötigen und den Nachhaltigkeitsaspekt der Häuser schätzen. Die Tiny Houses haben in der Regel kein festes Fundament, was Bodenversiegelungen minimiert, und sie können flexibel umgesetzt werden. Dies macht sie besonders für Zwischennutzungen von Flächen geeignet.
Die Idee der Tiny Houses stammt aus den USA. Diese Kleingebäude haben normalerweise ein Vollgeschoss mit einer Wohnfläche von 30 bis 50 Quadratmetern und ermöglichen einen pragmatischen und funktionalen Lebensstil auf begrenztem Raum. Die Häuser werden in der Regel aus ökologischen Baumaterialien hergestellt und stehen oft auf Punktfundamenten oder Rädern.
Die Stadt plant zunächst, modellhaft ein bis zwei städtische Flächen zu identifizieren, die sich für die Nutzung von Tiny Houses eignen. Hierbei müssen verschiedene rechtliche und technische Voraussetzungen erfüllt werden, da in Baden-Württemberg alle Anlagen, die dem dauerhaften Wohnen dienen, als Gebäude gelten. Daher benötigen sie eine Baugenehmigung und müssen den geltenden Normen entsprechen. Eine Errichtung im Außenbereich ist in der Regel nicht genehmigungsfähig. Der Fokus liegt daher auf der Entwicklung und vorübergehenden Nutzung geeigneter, derzeit unbebauter, baurechtlich entwickelbarer Flächen im Innenbereich.