Häufig gelangen Jugendliche viel zu einfach an Alkohol und Tabakwaren, weil die Regeln des Jugendschutzgesetzes im Handel missachtet werden. Der städtische Ordnungsdienst und das Polizeipräsidium Mannheim führen daher zum Schutz dieser Altersgruppe erneut Testkäufe im Stadtgebiet durch. Ziel ist es, InhaberInnen und VerkäuferInnen an ihre Pflichten zu erinnern. Dabei müssen sie bei festgestellten Verstößen auch mit entsprechenden Anzeigen rechnen.
Der Verkauf von Alkoholika an Jugendliche unter 16 Jahren im Laden ist nach dem Jugendschutzgesetz nicht erlaubt. Für Jugendliche unter 18 Jahren sind alkoholische Getränke wie Schnaps, Likör, Alkopops, Mixgetränke oder alkoholhaltige Lebensmittel verboten. Bei Tabakwaren erlaubt das Jugendschutzgesetz keine Ausnahmen: Kinder und Jugendliche dürfen weder Tabakwaren wie Zigaretten, Zigarren oder Tabak im Geschäft kaufen.
Weitere Infos zum Thema Jugendschutz gibt es in der Broschüre „Jugendschutz – Verständlich erklärt“ des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend.
Quelle: Stadt Mannheim