Die Stadt Heidelberg möchte schnellstmöglich die Stelle eines Lärmbeauftragten/Nachtbürgermeisters besetzen. Die Verwaltung wird die Stelle in Kürze ausschreiben. Die Ausschreibung, das Aufgabenprofil und die organisatorische Zuordnung der Position hat der Gemeinderat in seiner Sitzung am Donnerstag, 13. Februar 2020, beschlossen.
Er oder sie sollte möglichst Erfahrung in der Nachtökonomie beziehungsweise der Nacht- und Kreativkultur mitbringen. Der Stelleninhaber oder die Stelleninhaberin wird auf Honorarbasis in Anlehnung an die Entgeltgruppe 13 des öffentlichen Dienstes mit 160 Stunden monatlich tätig sein, dies entspricht einer Vollzeitstelle. Die Stelle wird der Gaststättenbehörde des Bürger- und Ordnungsamtes zugeordnet sein. Verwaltungsintern arbeiten das Amt für Wirtschaftsförderung und Wissenschaft, das Bürger- und Ordnungsamt sowie das Kulturamt bei dem Thema eng zusammen.
„Konfliktmanagement“ als wichtigste Aufgabe
In der Altstadt soll die Lärmsituation befriedet werden, „Konfliktmanagement“ ist deshalb die wichtigste Aufgabe des Lärmbeauftragten/Nachtbürgermeisters. Er oder sie soll zwischen Anwohnerschaft, Feiernden, der Gastronomie und der Stadtverwaltung moderieren und Konflikte lösen. Wesentliche Erfolgsmerkmale sind eine hohe soziale Kompetenz, starke Präsenz in der Altstadt, Akzeptanz bei allen beteiligten Interessensgruppen sowie größtmögliche Unterstützung in der Verwaltung.
Eine Ausweitung der Aufgaben soll ausdrücklich möglich sein. Denn im Zuge der politischen Diskussion um die Themen Nachtökonomie, Konfliktmanagement und Clubkümmerer führt die Verwaltung die einzelnen Themen nun zusammen. So soll der neue Lärmbeauftragte/Nachtbürgermeister gemeinsam mit der Verwaltung ein gesamtstädtisches Nachtkulturkonzept erarbeiten, das mittel- und langfristig die Altstadt entlasten kann. Das städtische Kinder- und Jugendamt wird eine Studie zum Ausgehverhalten von Jugendlichen und jungen Erwachsenen in Heidelberg erstellen, die unter anderem in das Gesamtkonzept einfließen soll. Alle gewonnenen Erkenntnisse, auch die aus vorherigen Studien, sollen dann bei den Überlegungen berücksichtigt werden, wie die Heidelberger Clublandschaft gestärkt und erhalten werden kann.
Zu diesem Zweck soll der Lärmbeauftragte/Nachtbürgermeister die Bar- und Clubszene mit der städtischen Wirtschaftsförderung und weiteren Interessengruppen vernetzen, zum Beispiel Clubverbänden und Zwischennutzungsagenturen. Er oder sie soll außerdem gemeinsam mit der Verwaltung an der Erarbeitung von Sicherheitskonzepten mitwirken. Weitere Aufgaben werden die Weiterentwicklung der Nachtmobilität und die Unterstützung von Clubs, insbesondere bei der Livemusik, sein.