Anfang Januar werden die Steuerbescheide für das Jahr 2023 zugestellt. Das Steueramt der Stadt Schwetzingen weist die Hausbesitzer/innen darauf hin, dass bei der Grundsteuer die Steuerbescheide für das Jahr 2023 auch weiterhin gültig bleiben. Nur bei einem Eigentumswechsel oder der Änderung des Steuerbetrages wurde ein aktueller Grundsteuerbescheid für 2023 erstellt. Die Grundsteuer-Jahresbescheide werden ab dem 11. Januar 2023 von der Morgenpost zugestellt. Bei den Grundsteuerbescheiden ist folgendes zu beachten: Die Grundsteuerbescheide 2023 der in Schwetzingen wohnhaften Grundsteuerpflichtigen sollten bis spätestens 16. Januar zugestellt sein. Die Grundsteuerbescheide gelten in der Regel für mehrere Jahre. Daher sollten die Steuerbescheide unbedingt aufbewahrt werden. Die Hebesätze von 460 % bei der Grundsteuer B und 300 % bei der Grundsteuer A bleiben weiterhin bestehen.
Für die Hundehalter gilt: Die blauen Hundemarken mit der Aufschrift 2022 – 2024 sind weiterhin gültig. Bei Verlust kann bei der Steuerabteilung für 5 Euro eine Ersatzmarke angefordert werden. Es besteht Meldepflicht, d.h. Hundebesitzer, die ihre Hunde nicht an- und abmelden, begehen eine Ordnungswidrigkeit, die mit einer Geldbuße geahndet werden kann. Die Bescheide werden ab dem 11. Januar 2023 zugestellt.
Bei der Vergnügungssteuer und der Gewerbesteuer werden keine Jahresbescheide erstellt. Hier gelten die zuletzt ausgestellten Bescheide. Der Hebesatz bei der Gewerbesteuer beträgt unverändert 420 %.
Auskünfte zu Fragen bei Grund-, Gewerbe-, Vergnügungs-, oder Hundesteuer erteilt das Kämmereiamt, Rathaus, Zimmer 112, Michael Reich, Tel. 06202 /87-145 oder Nicole Holler, Tel. 06202/87-154.
Quelle: Stadt Schwetzingen