Die energetische Sanierung von Immobilien gewinnt in Zeiten steigender Energiepreise und wachsenden Umweltbewusstseins immer mehr an Bedeutung. Für Akteure in der Bau- und Immobilienbranche bietet sich hier eine attraktive Möglichkeit, nicht nur Energiekosten zu sparen und den Wert der Immobilie zu steigern, sondern auch von staatlichen Förderungen zu profitieren. Der Fokus dieses Artikels liegt auf der steuerlichen Absetzbarkeit solcher Maßnahmen, basierend auf den aktuellen gesetzlichen Regelungen und Fördermöglichkeiten. Wir beleuchten, was sich geändert hat, wie das Absetzen der Kosten möglich ist und worauf zu achten ist, um die finanziellen Vorteile voll ausschöpfen zu können.
Neueste Wendungen im Steuervorteil-Dschungel
Die Möglichkeit, Kosten für energetische Sanierungen steuerlich geltend zu machen, wurde durch den § 35c EStG eingeführt und zuletzt aktualisiert, um Hausbesitzer zu motivieren, in energiesparende Maßnahmen zu investieren. Die Neuerungen umfassen unter anderem angepasste Bescheinigungsmuster und präzisierte förderfähige Aufwendungen, um die steuerliche Absetzbarkeit zu vereinfachen und zu beschleunigen. Zudem wurde die Förderung auf im Inland bzw. in der EU/EWR belegene, selbst bewohnte Eigentumswohnungen oder Eigenheime erweitert, mit der Möglichkeit, die Steuerermäßigung im Lohnsteuerermäßigungsverfahren 2024 geltend zu machen.
Ihr Wegweiser durch den Steuervorteil-Dschungel
Um von der Steuerermäßigung profitieren zu können, ist es erforderlich, dass die Sanierungsmaßnahmen von einem Fachunternehmen durchgeführt und entsprechende Bescheinigungen vorgelegt werden. Diese dienen als Nachweis für das Finanzamt, dass die Maßnahmen den gesetzlichen Anforderungen entsprechen. Bis zu 20 % der Investitionskosten, maximal jedoch 40.000 Euro, können über einen Zeitraum von drei Jahren steuerlich geltend gemacht werden. Dabei verteilt sich der maximale Steuernachlass auf 7 % der Kosten in den ersten beiden Jahren und 6 % im dritten Jahr.
Fallstricke vermeiden: Was kluge Sanierer beachten sollten
Bei der Inanspruchnahme der Steuerermäßigung gilt es, einige Punkte zu beachten. Zunächst müssen die Sanierungsmaßnahmen bestimmten energetischen Standards genügen und dürfen nicht mit anderen staatlichen Förderungen kombiniert werden. Die Bezahlung der Rechnungen muss zudem per Banküberweisung erfolgen, um die Nachvollziehbarkeit zu gewährleisten. Des Weiteren dürfen die Kosten nicht doppelt geltend gemacht werden, etwa als Werbungskosten oder Betriebsausgaben.
Mehr als nur Steuern sparen: Nachhaltigkeit und Förderchancen
Neben der Steuerermäßigung existieren weitere Fördermöglichkeiten, wie Zuschüsse und Kredite von KfW und BAFA, die für bestimmte Sanierungsmaßnahmen in Anspruch genommen werden können. Diese können sich insbesondere bei größeren Projekten als finanziell vorteilhaft erweisen. Zudem spielt der Aspekt der Nachhaltigkeit eine immer wichtigere Rolle, sowohl im Hinblick auf den Klimaschutz als auch auf die langfristige Wertsteigerung der Immobilie.
Energetische Sanierung: Ein kluger Zug für Ihre Zukunft
Die energetische Sanierung bietet zahlreiche Vorteile, von der Reduktion der Energiekosten über die Steigerung des Immobilienwerts bis hin zur Nutzung staatlicher Förderungen. Die steuerliche Absetzbarkeit dieser Maßnahmen nach § 35c EStG stellt dabei eine besonders attraktive Möglichkeit dar, finanzielle Vorteile zu realisieren. Wichtig ist jedoch, die formalen Anforderungen genau zu beachten und die Planung der Sanierungsmaßnahmen sorgfältig anzugehen, um den maximalen Nutzen zu erzielen.
Quellen:
www.haufe.de/steuern
www.ntv.de/ratgeber
www.haufe.de/finance
www.test.de
www.ntv.de/ratgeber/Haus
www.datev-magazin.de