Die neue Strandbad-Saison steht vor der Tür und im Strandbad ist eine Neuerung deutlich zu erkennen. Die Stadtverwaltung Mannheim installiert 12 stationäre Grills auf der Wiese an der Promenade in einer neu definierten „Grillzone“. Zudem wurde die Satzung über die Benutzung des Strandbades der Stadt Mannheim vom 30. März 2010 überarbeitet und um Regelungen zum Grillen erweitert. Nach Beschluss des Gemeinderates gilt ab dem 15. März 2020 die geänderte Strandbadsatzung. Zur kommenden Saison 2020 ist das Grillen im Strandbad Mannheim somit neu geregelt.
Eingebettet in einer Rheinschleife unterhalb des Naturschutzgebietes Reißinsel im Waldpark in Mannheim-Neckarau verbreitet das Strandbad mediterranes Feeling. Großzügige Liege- und Spielflächen bieten jede Menge Platz zum Picknicken, Lesen, Sonnenbaden, Erholen, Spielen und auch Grillen. Doch gerade Letzteres ist in den vergangenen Jahren immer häufiger zum Problem geworden: In den zurückliegenden Jahren hat insbesondere die Grillwiese am Strandbad eine überregionale Anziehungskraft entwickelt. Dies führte dazu, dass vor allem an Wochenenden und bei warmen Temperaturen bereits am frühen Morgen viele Besucherinnen und Besucher, teilweise in großer Gruppenstärke, aus der ganzen Metropolregion anreisten, um dort zu grillen und den Tag zu verbringen. Einher ging dieser Besuch meist mit verstärktem Aufkommen mobiler Grills und entsprechender Rauchentwicklung und Belästigung sowie regelmäßiger Verschmutzung der ganzen Anlage. Aufgrund immer wiederkehrender Beschwerden und Konflikte, und auch Auswirkungen auf die Parksituation und andere Nutzergruppen, sah sich die Stadt Mannheim dazu veranlasst, eine Neuordnung der Grillwiese vorzunehmen, um auch künftig allen Besuchergruppen am Strandbad einen erholsamen Aufenthalt zu ermöglichen.
Daher wurde eine Neuordnung erforderlich. Ab dem 15. März 2020 greifen deshalb neue Regeln zum Grillen. In Zukunft darf Grillgut nur noch an den festen Grillstationen zubereitet werden. Der Verzehr erfolgt außerhalb dieser Grillzone. Die neuen Grillstationen stehen den Besucherinnen und Besuchern des Strandbades von 6 bis 22 Uhr täglich unentgeltlich zur Verfügung. Wer zuerst kommt, grillt zuerst. Eine Reservierung der Grills ist nicht möglich. Um sicher zu stellen, dass alle Grillfreunde die Gelegenheit erhalten, die stationären Grills nutzen zu können, ist es erforderlich, dass die Grills nach Beendigung des Grillvorgangs zügig freigeräumt werden. Um ein geordnetes und möglichst störungsfreies Miteinander aller Besucherinnen und Besucher des Strandbades auch nach der geänderten Strandbadsatzung sicher zu stellen, werden das Personal des Strandbades und unterstützend Mitarbeitende des städtischen Ordnungsdienstes die Einhaltung der auch vor Ort ausgeschilderten Regelungen überwachen. Wer zum Beispiel zukünftig auf der Wiese mit einem mitgebrachten, eigenen Grill erwischt wird, begeht eine Ordnungswidrigkeit und riskiert ein entsprechendes Bußgeld.
Die Grillstationen stehen auf Betonfundamenten und sind mit Müll- und Aschebehältnissen ausgestattet. Damit wird sowohl die Brandgefahr eingedämmt als auch die Sauberkeit erhöht. Durch die Beschränkung der nutzbaren Grills auf die 12 stationären Grills der Grillzone und einer entsprechenden Verortung wird der Rauchentwicklung beim Grillen zukünftig entgegengewirkt. Da jetzt auch keine mobilen Grills, einschließlich Einweggrills, mehr erlaubt sind, ist der Rasen im Strandbad zudem besser vor Brandschäden geschützt und der Pflegeaufwand für die Grünfläche wird erheblich reduziert. Der überwiegende Teil der Liegewiese kann damit wieder seiner ursprünglichen Bestimmung zur Verfügung stehen.
Im Vorfeld wurden zahlreiche Gespräche sowohl innerhalb der Stadtverwaltung als auch mit dem zuständigen Bezirksbeirat, dem Pächter der Strandbadgaststätte, dem Campingverein sowie dem Vorstand der „Mastra“ geführt mit dem Ergebnis, dass es einer Änderung der bestehenden Strandbadsatzung und weiteren Reglementierungen bei den Grillaktivitäten mit entsprechenden Sanktionsmöglichkeiten bedarf. Dies sei dringend erforderlich, da „die Sensibilisierung über Beschilderungen vor Ort für nicht mehr ausreichend erachtet wird“, so der einheitliche Tenor.
Was ändert sich alles durch die geänderte Standbadsatzung?
– Das Mitbringen eigener und mobiler Grills im Strandbad ist nicht mehr zulässig.
– Grillen ist nur noch in der ausgewiesenen Grillzone an den 12 Grillstationen erlaubt.
– Die Belegung einer Grillstation ist nur für die Dauer der Zubereitung des Grillgutes gestattet.
– Der Aufenthalt in der Grillzone ist nur zur Nahrungszubereitung erlaubt. Das Verzehren der Speisen hat außerhalb der Grillzone zu erfolgen.
– Abfälle bzw. Kohlereste sind nach wie vor in den bereitstehenden Abfallbehältern bzw. Ascheeimern zu entsorgen.
Fütterungsverbot für Vögel und Tiere
Nochmal hinweisen möchte der Fachbereich Sport und Freizeit zudem auf das auch in die geänderte Strandbadsatzung aufgenommene Fütterungsverbot für Vögel und Tiere. Ein Verstoß hiergegen stellt zukünftig eine Ordnungswidrigkeit dar und wird mit einem Bußgeld belegt. Der Fachbereich appelliert an alle Besucherinnen und Besucher des Strandbades keine Essensreste herumliegen zu lassen und vor allen Dingen die Wildgänse nicht zu füttern. Das Futter ist in den wenigsten Fällen gesund für die Tiere. Brot zum Beispiel enthält für Vögel zu viel Salz, das im Vogelmagen aufquillt. Durch das üppige Nahrungsangebot wächst die Population vor allem von solchen Arten, die heimische Arten verdrängen. Es werden nicht nur Ratten angelockt, sondern auch die Verschmutzung der Wege und Liegewiesen durch Vogelkot nimmt stark zu.
Weitere Informationen zum Strandbad Mannheim gibt es unter www.mannheim.de/strandbad oder beim Fachbereich Sport und Freizeit über das Service-Telefon unter der Telefonnummer 0621 / 293 – 4004 oder per E-Mail [email protected].