Bald werden die ersten sonnigen Frühlingstage wieder viele Menschen ins Freie locken. Und mit dem weiteren Anstieg der Temperaturen wird ab dem 15. März dann auch wieder die offizielle Strandbadsaison beginnen, die einige wichtige Regelungen für alle Besucherinnen und Besucher mit sich bringt. So sind zum Beispiel in der Saison weder Fahrräder noch Hunde im ganzen Bereich des Strandbades erlaubt.
Eingebettet in einer Rheinschleife südlich des Naturschutzgebietes Reißinsel im Waldpark in Mannheim-Neckarau verbreitet das Strandbad mediterranes Feeling. Großzügige Liege- und Spielflächen bieten jede Menge Platz zum Picknicken, Lesen, Sonnenbaden, Erholen und Spielen. „Das Strandbad ist wie Urlaub für die ganze Familie und weit über die Mannheimer Stadtgrenzen hinaus bekannt. Ein rücksichtsvolles Miteinander zum Wohle aller ist jedoch unerlässlich“, erläutert Sportbürgermeister Ralf Eisenhauer. Und seit letztem Spätsommer ist das Mannheimer Strandbad noch um eine sportliche Attraktion reicher. Auf Anregung des BBR Neckarau und auf Wunsch zahlreicher Bürgerinnen und Bürger baute der Fachbereich Sport und Freizeit ein 15 mal 24 Meter großes Beachvolleyballfeld im Nahbereich des Restaurants und des Spielplatzes.
Das müssen Besucher beachten – Regelungen der Standbadsatzung
Damit auch alle Freude am schönen Strandbad haben, ist neben dem Fahrrad- und Hundeverbot laut aktueller Strandbadsatzung auch das Mitbringen und Nutzen eigener Grills im Strandbad nicht mehr zulässig und stellt eine Ordnungswidrigkeit dar. Grillen ist nur noch in der ausgewiesenen „Grillzone“ an insgesamt zwölf Stationen erlaubt, die täglich von 6 bis 22 Uhr unentgeltlich zur Verfügung stehen. Eine Anmeldung ist nicht möglich, vielmehr gilt das Prinzip: Wer zuerst kommt, grillt zuerst. Damit alle Grillfreunde die Gelegenheit erhalten, die stationäre Einrichtung nutzen zu können, ist es erforderlich, dass die Roste nach Beendigung des Grillvorgangs zügig freigeräumt werden. Die „Grillzone“ ist grundsätzlich nur für die Zubereitung vorgesehen, der Verzehr der Speisen hat außerhalb der „Grillzone“ zu erfolgen. Abfälle bzw. Kohlereste sind in die bereitstehenden Abfallbehälter bzw. Ascheeimer zu entsorgen.
Kontrollen im und um das Strandbad
Um ein geordnetes und möglichst störungsfreies Miteinander aller Besucherinnen und Besucher sicherzustellen, wird das Personal des Strandbades die Einhaltung der auch vor Ort ausgeschilderten Regelungen überwachen. Der städtische Ordnungsdienst kontrolliert in Abhängigkeit von der Witterung außerhalb des Strandbades den ruhenden Verkehr. Das Parken ist auf den vorgesehenen Parkplätzen samstags sowie an Sonn- und Feiertagen zwischen 11 und 19 Uhr auf maximal drei Stunden begrenzt. Die ausgeschilderten absoluten Halteverbote sowie die gesetzlichen Regelungen im Bereich der Haltestellen gelten uneingeschränkt. Falschparker werden in sicherheitsrelevanten Bereichen konsequent abgeschleppt. Die Stadt appelliert an alle Besucherinnen und Besucher, mit öffentlichen Verkehrsmitteln zum Strandbad zu fahren.
Fütterungsverbot für Tiere
Nochmal hinweisen möchte der Fachbereich Sport und Freizeit zudem auf das Fütterungsverbot für Vögel und Tiere. Ein Verstoß hiergegen stellt gemäß der geltenden Strandbadsatzung eine Ordnungswidrigkeit dar und kann mit einem Bußgeld belegt werden.
Der Fachbereich appelliert an alle Besucherinnen und Besucher des Strandbades, keine Essensreste herumliegen zu lassen und vor allen Dingen die Wildgänse nicht zu füttern. Dies schadet den Tieren in den meisten Fällen, die Population wächst und verdrängt heimische Arten, Ratten und ähnliches Ungeziefer werden angelockt und die Verschmutzung der Wege und Liegewiesen durch Vogelkot nimmt stark zu.
Weitere Informationen zum Strandbad Mannheim gibt es unter www.mannheim.de/strandbad.
Quelle: Stadt Mannheim