Am 10. März 2020 findet die Berufungsverhandlung gegen den Deutschen Fußball Bund vor dem Oberlandesgericht Frankfurt bezüglich des Punktabzuges statt.
„Es ist uns wichtig die Fans zu sensibilisieren. Wir möchten deutlich machen, dass die Vorkommnisse beim Aufstiegsspiel am 27.05.2018 uns immer noch beim SV Waldhof Mannheim beschäftigen und auch ein Fehlverhalten in den kommenden Spielen für die anstehende Verhandlung nicht hilfreich ist“, so SVW-Geschäftsführer Markus Kompp und fügt hinzu: „Auch aufgrund des für den deutschen Fußball wichtigen Erfolgs gegen den DFB in erster Instanz, den wir nicht gefährden wollen, sollte es jedem Zuschauer im Stadion daran gelegen sein, sich anständig zu verhalten. Beide Fanlager müssen ein Interesse daran haben, dass es auch zukünftig keine Punktabzüge für Fanfehlverhalten geben darf und der eigene Verein in dieser existenziellen Form bestraft wird.“
Der SVW gilt beim DFB als Wiederholungstäter und es besteht deshalb die Möglichkeit einer hohen Bestrafung. „Ich appelliere an die Fanszene im Namen des gesamten Vereins, der Mannschaft und allen Fans des SVW, von Pyrotechnik, dem Werfen von Gegenständen, von jeglichem strafbarem Handeln, abzusehen. Wir wollen auf den Platz ein Feuerwerk abbrennen und den Fans einen Derbysieg schenken. Gleichzeitig bietet dieses Derby aber auch die Chance allen zu beweisen, dass aus dem Uerdingen Chaos gelernt wurde“, spricht der Geschäftsführer des SVW Klartext.