Gesetzliche Voraussetzungen ändern sich ab 1. August 2019
Mit Inkrafttreten des „Gute-Kita-Gesetzes“ hat die Bundesregierung die Voraussetzungen geändert, bei denen die Betreuungsbeiträge für Tageseinrichtungen durch das Jugendamt übernommen werden können. Der Personenkreis, für den die Betreuungsbeiträge übernommen werden, wurde um die Eltern erweitert, die Kinderzuschlag nach § 6a des Bundeskindergeldgesetzes oder Wohngeld nach dem Wohngeldgesetz erhalten. Die Änderung tritt ab 1. August 2019 in Kraft.
Das bedeutet, dass Eltern, deren Kinder eine evangelische, katholische oder private Tageseinrichtung besuchen und die Wohngeld oder Kinderzuschlag beziehen, einen Antrag auf Übernahme der Betreuungskosten beim Fachbereich Jugendamt und Gesundheitsamt, Förderung Kindertagesbetreuung, in Q 5, 22, im 3. Obergeschoss stellen können. Das Antragsformular sowie nähere Informationen zur Antragstellung steht bereit unter www.mannheim.de/de/bildung-staerken/foerderung-kindertagesbetreuung.
Eltern, deren Kinder eine städtische Tageseinrichtung besuchen, wurden bereits vom Fachbereich Tageseinrichtungen, Sachgebiet Gebühren, angeschrieben. In diesen Fällen genügt die Vorlage einer Kopie des jeweiligen Bewilligungsbescheides an Jacqueline Merkel entweder per Fax (0621 293-473863) oder per E-Mail ([email protected]). Eine Kopie kann aber auch direkt in Q 5, 22 im 5. Obergeschoss beim Sachgebiet Gebühren abgegeben werden.
Tageseinrichtungen für Kinder: Kostenübernahme für Eltern, die Wohngeld oder Kinderzuschlag beziehen
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