Am Mittwochnachmittag führten Beamte des Hauses des Jugendrechts, des Kriminalkommissariats Mannheim und Mitarbeiter des städtischen Ordnungsdienstes erneut Kontrollen zur Einhaltung des Jugendschutzgesetzes im Stadtgebiet Mannheim durch.
Bereits in der Vergangenheit wurden die Kontrollen mit Hilfe jugendlicher Testkäufer in Supermärkten, Kiosken und bei Einzelhändlern durchgeführt.
Wiederholt wurde die Einhaltung der geltenden Richtlinien überprüft und getestet. Mit der Unterstützung eines Auszubildenden der Polizei Baden-Württemberg wurden von nachmittags bis in den Abend hinein gezielt hochprozentige Alkoholika und Tabakwaren zu kaufen versucht.
Die Bilanz: In 9 von 12 Fällen wurde die Ware ohne weiteres an die Jugendlichen verkauft. Gegen die betroffenen Verkäufer hat die Stadt nun Ermittlungen eingeleitet. Diese haben jetzt mit empfindlichen Bußgeldern zu rechnen. So liegt der Regelsatz für betroffene Angestellte bei 300 Euro – für die Inhaber, sollten diese selbst verkauft haben, sogar bei 2000 Euro.
Auch zukünftig werden die Kontrollmaßnahmen intensiv und unangekündigt in gemeinsamer und bewährter Zusammenarbeit von Polizei und Stadt Mannheim fortgesetzt.
Laut Jugendschutzgesetz dürfen Tabakwaren von Minderjährigen weder erworben noch konsumiert werden. Gleiches gilt für Spirituosen und deren Mischgetränke. Der Erwerb und Konsum von Bier und Wein ist ab einem Alter von 16 Jahren legal.