Bestattungen mit maximal 50 Teilnehmenden
Ab sofort können in den Heidelberger Friedhofskapellen unter bestimmten Auflagen wieder Trauerfeiern stattfinden. In den vergangenen Wochen war dies nicht möglich gewesen, um die Ausbreitung des Coronavirus zu verlangsamen. Die Friedhofsverwaltung hat folgende Regeln festgesetzt:
Trauerfeiern in Trauerhallen:
Die jeweilige Bestuhlung orientiert sich an den geltenden Hygienevorschriften. Es dürfen nur so viele Personen die Trauerhalle betreten, wie Stühle vorhanden sind. Die Stühle dürfen nicht umgestellt werden. Die geltenden Abstandsregeln sind einzuhalten, es muss eine Mund-Nasen-Bedeckung getragen werden. Jeder Trauergast muss das am Eingang aufgestellte Desinfektionsmittel verwenden.
Die mögliche maximale Anzahl der Plätze in den Heidelberger Trauerhallen:
- Kirchheim: 24 Plätze
- Bergfriedhof: 30 Plätze
- Handschuhsheim: 40 Plätze
- Schlierbach: 19 Plätze
- Ziegelhausen alt: 23 Plätze
- Köpfel: 40 Plätze plus drei Plätze auf der Empore
- Peterstal: keine
- Wieblingen alt: 24 Plätze
- Wieblingen neu: 35 Plätze
- Pfaffengrund: 30 Plätze
- Rohrbach: 25 Plätze plus neun Plätze auf der Empore
Bestattungen, Urnenbeisetzungen und Totengebete unter freiem Himmel:
Hier sind höchstens 50 Teilnehmende zulässig. Geistliche und Trauerredner sind bei der Höchstzahl von 50 mitzuzählen. Bestatter und weitere Mitarbeiter nicht, sofern diese den Mindestabstand gewährleisten. Alle Trauergäste müssen eine Mund-Nasen-Bedeckung tragen. Es ist ein Mindestabstand von 1,50 Metern von Person zu Person einzuhalten – ausgenommen sind Personen, die in häuslicher Gemeinschaft miteinander leben.