Abkochgebot für das Stadtgebiet Eberbach, Lindach, Friedrichsdorf, Gaimühle sowie Teile von Pleutersbach und Rockenau
Es scheint, dass es in Eberbach eine mikrobiologische Belastung des Trinkwassers durch coliforme Keime gibt. Aufgrund dieser Feststellung hat das Gesundheitsamt des Landratsamts Rhein-Neckar-Kreis ein vorbeugendes Abkochgebot erlassen. Das betrifft das Stadtgebiet Eberbach sowie bestimmte Ortsteile, darunter Lindach, Friedrichsdorf, Gaimühle, Pleutersbach (nur Neckarrain), und Rockenau (nur Rockenauer Straße).
Es wird empfohlen, das Wasser vor dem Verzehr abzukochen, und das gilt auch für Aktivitäten wie das Putzen von Salat oder das Zähneputzen, bei denen Wasser in Kontakt mit Lebensmitteln kommt. Es wird darauf hingewiesen, dass das Wasser kurz aufsprudeln sollte.
Zusätzlich wurden vorbeugende Maßnahmen ergriffen, darunter die Chlorierung der betroffenen Bereiche, die Beprobung des Ortsnetzes auf Keimfreiheit, und die regelmäßige Kontrolle des Chlorgehalts. Es wird darauf hingewiesen, dass mit Chlor desinfiziertes Wasser für Aquarien ungeeignet ist.
Die Städtischen Dienste Eberbach haben weitere Schritte zur Abklärung der Befunde eingeleitet, und das Abkochgebot bleibt aus Sicherheitsgründen bestehen, bis die Situation geklärt und offiziell aufgehoben wird.
Für weitere Informationen und bei Fragen können sich die Bewohner an die Städtischen Dienste Eberbach wenden (Tel.: 06271 92090). Aktuelle Informationen sind auch auf den Websites www.stadtwerke-eberbach.de und www.eberbach.de verfügbar.