Strenge Hygieneregeln und Maskenpflicht / OB Würzner: Zusammenhalt und Rücksichtnahme wichtig
Am 4. Mai 2020 startet in ganz Baden-Württemberg schrittweise und stark eingeschränkt der Schulbetrieb. Den Anfang machen Schülerinnen und Schülern aller allgemeinbildenden Schulen, bei denen in diesem oder im nächsten Jahr die Abschlussprüfungen anstehen, sowie die Schülerinnen und Schülern der Prüfungsklassen der beruflichen Schulen. So hat es das Kultusministerium Baden-Württemberg festgelegt. Darauf bereiten sich auch die 54 allgemeinbildenden und beruflichen Schulen in Heidelberg vor. Oberbürgermeister Prof. Eckart Würzner: „Gerade jetzt, wenn der Betrieb in den Schulen stufenweise anläuft, ist es wichtig, dass Schülerinnen und Schüler und das gesamte Schulpersonal von Anfang an, strikt die Hygieneregeln und Schutzmaßnahmen befolgen. Zusammenhalten und aufeinander Rücksicht nehmen ist in dieser schwierigen Situation mehr denn je angesagt. Oberstes Ziel aller Maßnahmen ist und bleibt der Gesundheitsschutz.“
Abschlussklassen machen den Anfang
Am 4. Mai starten die Kursstufe (erste und zweite Jahrgangsstufe) der allgemeinbildenden Gymnasien und entsprechender Gemeinschaftsschulen sowie die Klassenstufen 9 und 10 der Haupt-, Werkreal-, Real- und Gemeinschaftsschulen. All dies gilt analog für entsprechende Schülerinnen und Schüler an Sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren (SBBZ). An den Schulen gelten die bekannten Hygiene- und Schutzmaßnahmen – auch für spezielle Situationen wie etwa Ankommens- und Pausensituationen oder Toilettengänge. Der Unterricht findet mit reduzierten Gruppengrößen statt.
Die Wochen der Schulschließungen hat die Stadt intensiv für eine gründliche Reinigung der Schulgebäude genutzt. Klassen- und Fachräume aber auch Toiletten und Flure wurden besonders intensiv und desinfizierend gereinigt, nicht benutzte Räume anschließend verschlossen.
Maskenpflicht
Wie in allen öffentlichen Gebäuden in Heidelberg gilt auch in den Schulen eine Maskenpflicht. Oberbürgermeister Prof. Dr. Eckart Würzner ist es ein besonderes Anliegen, die Schulen mit einer Erstausstattung an Mund-Nasen-Schutz (MSN) zu versorgen. Deshalb hat die Stadt im Vorfeld des Schulstarts an den Schulen Bedarfe abgefragt. Die Verteilung der Masken erfolgt ab dem 27. April an die Schulen. Außerdem bekommen alle Schüler eine Postkarte mit dem Appell „Gemeinsam gegen Corona. #maskeauf“.
Die Maskenpflicht gilt für die Schülerinnen und Schüler sowie die Lehrkräfte und andere an den Schulen tätige Kräfte bei der Benutzung von öffentlichen Verkehrsmitteln auf dem Weg zur und von der Schule, auf dem Schulhof, auf den Fluren, Gängen oder Toiletten. Sie gilt grundsätzlich auch in den Klassen- und Fachräumen. Ausnahmen hiervon sind aber zulässig, wenn es aus pädagogischen Gründen notwendig und unter hygienischen Gesichtspunkten vertretbar ist. Das ist dann der Fall, wenn sichergestellt ist, dass ein ausreichender Sicherheitsabstand in den Klassen nach dem Hinsetzen möglich ist.