Oberbürgermeister Dr. Pöltl brachte in der Gemeinderatssitzung den Entwurf der Haushaltssatzung für das Jahr 2023 mit einem Zitat von Max Frisch ein, in dem er die Krise als produktiven Zustand beschrieb, dem man nur den Beigeschmack der Katastrophe nehmen müsse. So sei der Haushalt 2023 vor allem durch die aktuelle Krise geprägt, die nun auch Auswirkungen auf die lokale Ebene haben.
Aktuell zeichnet sich für den Ergebnishaushalt ein Fehlbetrag von rund 1,3 Mio. EUR ab. Grund sind vor allem Mehrkosten für den ÖPNV in Höhe von 1 Mio. EUR sowie deutliche Mehrkosten im Bereich der Energiebeschaffung. Ohne die im vergangenen Jahr durch den Gemeinderat beschlossenen Konsolidierungsmaßnahmen wäre der Fehlbetrag hier noch deutlich höher ausgefallen und der Haushalt nicht genehmigungsfähig gewesen.
Deutlich positiver stellt sich der Finanzhaushalt 2023 dar. Er umfasst alle notwendigen und vom Gemeinderat beschlossenen Investitionsmaßnahmen wie den Ausbau der Kindergärten, den Anbau der Hirschackergrundschule für die Kernzeitbetreuung, die Sanierungen Hofapotheke und Rothackersches Haus, Klimaschutzmaßnahmen und die Entwicklung des Gewerbegebietes Südliches Ausbesserungswerk. Durch die bestehende hohe Liquidität und zugesagte staatliche Zuschüsse müssen die Investitionen in den kommenden Jahren voraussichtlich nicht durch Kreditaufnahmen finanziert werden.
Schwetzingen wird diese Krise aus eigener Kraft bewältigen und wichtige Investitionen in die Zukunft tätigen. Im Ergebnis liegt in der Krise also auch eine Chance, gestärkt aus ihr herauszugehen. Was bleibt sind Unsicherheiten, die der aktuellen Krise geschuldet sind und nicht sicher beurteilt und geplant werden können. So wird 2023 für Schwetzingen ein spannendes Jahr bleiben.
Vorhabenbezogener Bebauungsplan „Bismarckstraße – Marstallstraße“
Der Bauträger SVD Invest GmbH beabsichtigt, an der Ecke Bismarckstraße/ Marstallstraße das Bauvorhaben „Schillingquartier“ zu realisieren. Das dortige Areal mit bestehender Blockrandbebauung und einem ehemaligen Metallbetrieb im Innenbereich soll durch eine Neubebauung ersetzt werden. Geplant ist jetzt eine verdichtete Wohnbebauung am Blockrand sowie eine nicht störende gewerbliche Nutzung im Innenbereich. Das Areal wird mit einer Tiefgarage unterbaut und im Innenbereich intensiv begrünt werden. Mit dem vorhabenbezogenen Bebauungsplan werden die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Zulässigkeit des Bauvorhabens geschaffen.
(15 Ja, 10 Nein, 1 Enthaltung)
Radschnellweg Heidelberg-Schwetzingen – Planungsleistungen werden vergeben
Um die Planungen für den Radschnellweg Heidelberg-Schwetzingen voranzutreiben, wurde durch die Gemeinden Heidelberg, Schwetzingen, Eppelheim und Plankstadt ein Kooperationsvertrag geschlossen und mit dem Land Baden-Württemberg eine frühzeitige Planung der Radschnellverbindung vereinbart. Die Stadt Schwetzingen übernimmt die Federführung für die Koordination der Planung bis zum Abschluss der Genehmigungsplanung. Im Rahmen einer europaweiten Vergabe wurde die Verkehrsanlagenplanung mit Verkehrsuntersuchung und planungsbegleitender Vermessung ausgeschrieben. Den Zuschlag zum Angebotspreis von 384.140,82 EUR erhielt BIT Ingenieure Karlsruhe. Schwetzingen wird hierfür in Vorleistung gehen.
Zweckverbände: Neuer Umlageschlüssel zur Verteilung der Verbandsumlagen beschlossen
Der Gemeinderat stimmte der Festlegung der neuen Umlageschlüssel zur Verteilung aller Verbandsumlagen und Kapitalanteile für den Zweckverband Bezirk Schwetzingen und den Zweckverband Unterer Leimbach rückwirkend zum 01.01.2019 zu. Bislang wurden Anteile der Gemeinden an den Verbandsumlagen über jährlich wechselnde Schlüssel berechnet. Die Gemeindeprüfungsanstalt monierte diese Vorgehensweise jedoch. Zudem ist diese Berechnungsweise mit dem Neuen Kommunalen Haushaltsrecht nicht mehr vereinbar.
Die neuen Umlageschlüssel gelten bis einschließlich des Haushaltsjahres 2032. Die endgültige Zustimmung aller beteiligter Kommunen ist für die Verbandsversammlung am 17. November vorgesehen.
Quelle: Stadt Schwetzingen