Präsidentin Dr. Rigbers bittet um tatkräftige Unterstützung
Im Jahr 2022 wird in Deutschland der nächste Zensus durchgeführt. Der Zensus beinhaltet eine Volks-, Gebäude- und Wohnungszählung und wird in allen Mitgliedsstaaten der EU turnusmäßig durchgeführt. Mit dieser statistischen Erhebung wird ermittelt, wie viele Menschen in Deutschland leben, wie sie wohnen und arbeiten. Viele Entscheidungen in Bund, Ländern und Gemeinden beruhen auf Bevölkerungs- und Wohnungszahlen. Um verlässliche Basiszahlen für Planungen zu haben, ist eine regelmäßige Bestandsaufnahme der Einwohnerzahl notwendig.
Bereits in diesem Jahr nimmt das Statistische Landesamt Baden-Württemberg im Rahmen der Vorbefragung zur Gebäude- und Wohnungszählung (GWZ) für den Zensus 2022 Kontakt mit einem Teil der Eigentümerinnen und Eigentümern bzw. Verwaltungen von Gebäuden mit Wohnraum bzw. Wohnungen in Baden-Württemberg auf. Diese Vorbefragung dient der Überprüfung der vorliegenden Daten zu Gebäuden und Eigentumsverhältnissen hinsichtlich Qualität und Aktualität. So wird sichergestellt, dass die Angaben zu den auskunftspflichtigen Personen sowie zu den Gebäuden und Wohnungen zur Gebäude- und Wohnungszählung im Jahr 2022 korrekt vorliegen und die Belastung aller Beteiligten dadurch minimiert wird. Die Entscheidung bezüglich der Auswahl der Auskunftspflichtigen zur Vorbefragung 2021 hängt von Struktur und Aktualität der Daten ab, die dem Statistischen Landesamt Baden-Württemberg vorliegen.
Etwa eine Million ausgewählte Eigentümerinnen und Eigentümer bzw. Verwaltungen erhalten im September 2021 ein Anschreiben mit Zugangsdaten zu einem Online-Fragebogen und werden gebeten, Auskünfte zu Ihrem Gebäude oder Ihrer Wohnung zu erteilen. Die maximal 11 Fragen der Vorbefragung 2021 können schnell und einfach beantwortet werden. Dies nimmt etwa 5 bis 10 Minuten in Anspruch. Wer zur Vorbefragung 2021 kein Schreiben erhält, wird erst zur Gebäude- und Wohnungszählung 2022 befragt. Die Gebäude- und Wohnungszählung 2022 wird als flächendeckende Erhebung durchgeführt, bei der Eigentümerinnen und Eigentümer bzw. Verwaltungen aller Gebäude mit Wohnraum und Wohnungen befragt werden.
Die gesetzlichen Grundlagen für die Datenerhebung sind das Bundesstatistikgesetz (BStatG), das Zensusvorbereitungsgesetz (ZensVorbG 2022) und das Zensusgesetz (ZensG 2022). Nach § 24 des Zensusgesetzes besteht Auskunftspflicht. Für das Statistische Landesamt Baden-Württemberg hat der Schutz personenbezogener Daten höchste Priorität. Die Online-Datenübermittlung erfolgt verschlüsselt. Die gewonnenen Daten werden ausschließlich für statistische Zwecke genutzt, Rückschlüsse auf einzelne Personen oder die Weitergabe von Daten an Dritte sind ausgeschlossen.