Am Sonntag, 26. Mai 2019, finden die Kommunalwahl, die Wahl zum Kreistag und die Europawahl statt. Dafür wird in den kommenden Tagen die Wahlbenachrichtigung an alle wahlberechtigten Schwetzinger Bürger/innen per Post zugestellt. Die Wahlbenachrichtigung gibt Auskunft über das zugeordnete Wahllokal und enthält einen Antrag auf Briefwahlunterlagen. Wer bis zum 10. Mai keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat, sollte sich im Wahlamt der Stadt Schwetzingen melden.
Briefwahl kann online beantragt werden
Wer am 26. Mai keine Zeit für den Gang ins Wahllokal hat, kann natürlich wie gewohnt Briefwahl beantragen. Briefwahlanträge können formlos schriftlich per Post, Fax oder persönlich im Bürgerbüro gestellt werden. Eine telefonische Antragstellung ist nicht zulässig. Bereits jetzt können die Briefwahlunterlagen bzw. der Antrag auf Zusendung des Wahlscheins auch online auf der Internetseite www.schwetzingen.de beantragt werden. Dazu sind die Daten auf der Wahlbenachrichtigung erforderlich. Sollten die Daten aus der Wahlbenachrichtigung nicht vorliegen, kann auch formlos per Mail ([email protected]) ein Wahlschein beantragt werden. In diesem Fall benötigt das Wahlamt die persönlichen Daten (Name, Vorname, Geburtsdatum und vollständige Wohnanschrift). Die Briefwahlunterlagen können dann auch an eine abweichende Versandanschrift (Urlaubsadresse, Zweitwohnsitz etc.) verschickt werden. Sobald die Briefwahlunterlagen vorliegen, können Wahlberechtigte auch zu den regulären Öffnungszeiten direkt im Bürgerbüro wählen. Eine Beantragung von Briefwahlunterlagen ist bis Freitag, 24. Mai, 18.00 Uhr möglich.
Stimmzettel werden ab Anfang Mai verschickt
Wer sich die Stimmzettel für die am 26. Mai stattfindenden Kommunalwahlen (Kreistags- und Gemeinderatswahl) in Ruhe zu Hause anschauen will, muss dazu keine Briefwahl beantragen. Die Stimmzettel werden ab Anfang Mai allen Wahlberechtigten durch das Wahlamt zugesandt. So kann sich jeder der rund 17.000 Wahlberechtigten in Schwetzingen vorab in Ruhe mit den Unterlagen befassen und seine Stimmabgabe für die Wahl von Gemeinderat und Kreistag überlegen. Die Stimmzettel müssen dann am 26. Mai nur noch im Wahllokal abgegeben werden.
Der Stimmzettel für die Europawahl wird nicht vorab verschickt, ihn bekommt jeder Wahlberechtigte dann vor Ort im Wahllokal.
Besonderheit bei Europawahl für EU-Bürger/innen
EU-Bürger/innen, die in Schwetzingen wohnen aber nur die Staatsangehörigkeit eines EU-Mitgliedsstaates haben, können wählen, ob sie im Heimatland oder in Deutschland wählen wollen. Wer in Deutschland wählen will, muss bis zum 5. Mai dafür beim Wahlamt einen Antrag auf Aufnahme in des Wählerverzeichnis stellen.
In Schwetzingen treten sieben Listen (CDU, SPD, Grüne, FDP, SFW, Linke, ABS) zur Wahl an. Insgesamt 26 Stimmen können die Wahlberechtigten auf die Kandidaten verteilen.
Das Ergebnis der Europawahl steht am Wahlabend bereits fest. Die Auszählung der Kommunalwahlen (Kreistags- und Gemeinderatswahl) findet am Montag, 27. Mai im Rathaus statt. Die Auszählung ist öffentlich. Der Gemeindewahlausschuss wird dann voraussichtlich gegen Mittag das Ergebnis der Kreistagswahl sowie am späten Nachmittag die Ergebnisse der Gemeinderatswahl bekannt geben.
Hinweis in eigener Sache: Da am Montag, den 27. Mai ausschließlich die öffentliche Auszählung der Kommunalwahlen in allen Diensträumen der Stadtverwaltung stattfindet, sind die Dienststellen der Verwaltung in Rathaus, Ordnungsamt und Bauamt erst wieder am Dienstag, den 28. Mai für den regulären Betrieb besetzt. Die Stadtverwaltung bittet die Bürger/innen um Beachtung.
Ansprechpartner für alle Fragen rund um das Thema Wahlen ist Matthias Jäkel vom Wahlamt der Stadt Schwetzingen, Telefon (06202) 87-231, E-Mail: [email protected].“