Seit letzten Donnerstag ist das Wahlbüro beim Fachbereich Demokratie und Strategie der Stadt Mannheim im Rathaus eröffnet. Das Wahlbüro ist rollstuhlgerecht erreichbar. Es sind bereits über zehntausend Briefwahlunterlagen an die Wahlberechtigte in Mannheim und in der ganzen Welt verschickt worden. Im Wahlbüro kann auch gleich gewählt werden.
Öffnungszeiten des Wahlbüros:
bis 17. Mai: montags bis freitags 8 bis 16, donnerstags bis 20 Uhr
20. bis 24. Mai: montags bis freitags 8 bis 18 Uhr, donnerstags bis 20 Uhr
11. und 18. Mai: 9 bis 13 Uhr
Wahlbenachrichtigung erhalten?
Die meisten der Wahlberechtigten haben ihre Wahlbenachrichtigung bereits erhalten. Laut Gesetz sollen die Wahlbenachrichtigungen bis spätestens 5. Mai zugestellt werden. Wer bis Sonntag keine Wahlbenachrichtigung bekommen hat, sollte seine Wahlberechtigung beim Wahlbüro (Sammelnummer 293-9566) überprüfen lassen, weil sonst die Gefahr besteht, dass er nicht wählen darf.
Briefwahl rechtzeitig beantragen
Telefonisch darf der Briefwahlantrag leider nicht gestellt werden. Das ist gesetzlich verboten. Der vorbereitete Briefwahlantrag von der Wahlbenachrichtigung kann aber einfach per Post oder Fax 293-9590 ans Wahlbüro geschickt werden. Wer den Antrag jetzt gleich stellt, erhält seine Unterlagen so rechtzeitig, dass auch genügend Zeit für die Rücksendung der Wahlbriefe bleibt. Am schnellsten geht es online: www.mannheim.de/wahlen.
Wer persönlich ins Wahlbüro kommt und den Ausweis oder Pass vorlegt, kann dort direkt wählen. Briefwahlunterlagen dürfen den Wahlberechtigten nur persönlich ausgehändigt oder zugestellt werden. Eine Ausnahme ist nur zulässig, wenn eine schriftliche Abholvollmacht – getrennt für jeden Empfänger – vorgelegt wird. Dies gilt auch für engste Angehörige. Auch diese Abholvollmacht ist in der Wahlbenachrichtigung vorgedruckt.
Sonderregelung für „Rückkehrer“
Für die Gemeinderatswahl müssen die Wahlberechtigten seit mindestens 26. Februar mit der Hauptwohnung in Mannheim gemeldet sein. Wer später zugezogen ist, aber innerhalb der letzten drei Jahre vor seinem Zuzug (oder Verlegung der Hauptwohnung) schon einmal in Mannheim wahlberechtigt war, gilt als „Rückkehrer“ und darf auf Antrag ins Wählerverzeichnis eingetragen werden. Der Antrag muss bis spätestens 5. Mai, bei späterem Wohnungswechsel unverzüglich beim Wahlbüro eingehen.
Repräsentative Wahlstatistik
Bei der Europawahl wurden in Mannheim ein Briefwahl- und drei Urnenwahlbezirke für die gesetzliche Wahlstatistik ausgewählt. Wählerinnen und Wähler dieser Wahlbezirke erhalten Stimmzettel mit Kennbuchstaben für das Geschlecht und verschiedene Altersgruppen. Die Auswertung der Daten ist dabei natürlich anonym und das Wahlgeheimnis bleibt strikt gewahrt.
Verschiedene Informationskanäle
Interessierte Bürgerinnen und Bürger finden alle aktuellen Informationen rund um das Thema „Wahl“ auf www.mannheim.de/wahlen. Sie können sich auch beim Infostand auf dem Maimarkt zu den Themen rund um die Wahl beraten lassen. Zudem bietet die Stadt Mannheim eine neue Wahl-App an. Diese App erinnert die Nutzerinnen und Nutzer an alle wichtigen Wahltermine, damit sie bei allen Wahlen nichts mehr verpassen. Als zusätzliches Angebot bietet das Wahlbüro Flyer mit Informationen in Leichter Sprache zur Europa- und Gemeinderatswahl. Sie sind bei dem Maimarktstand erhältlich und können auch unter www.mannheim.de/wahlen runtergeladen werden.