Infoveranstaltung am 15. September in Heddesheim
Geraten Menschen plötzlich durch Unfall oder Krankheit in die Situation, ihre Interessen nicht mehr selbstbestimmt wahrnehmen und verwirklichen zu können, müssen andere diese Verantwortung übernehmen. Selbst nahe Angehörige sind hierzu gesetzlich (noch) nicht befugt. Dies gilt bereits ab dem 18. Lebensjahr.
Über die Möglichkeiten der selbstbestimmten Vorsorge in Form einer Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung oder Patientenverfügung können sich Interessierte am Donnerstag, 15. September 2022, in Heddesheim informieren. Thema wird auch das zeitlich begrenzte Ehegattenvertretungsrecht ab 2023 sein.
Die Veranstaltung, zu der die Betreuungsbehörde im Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis gemeinsam mit dem Betreuungsverein SKM Heidelberg/Rhein-Neckar die Bevölkerung herzlich einlädt, beginnt um 18:00 Uhr im Bürgerhaus Pflug, Unterdorfstraße 2, 68542 Heddesheim.
Als Ansprechpersonen zur Beantwortung individueller Fragen stehen Frau Kurz vom SKM Heidelberg/Rhein-Neckar und Herr Schönig von der Betreuungsbehörde vor Ort zur Verfügung. Der Eintritt ist frei.
Quelle: Landratsamt RNK