Geraten Menschen plötzlich durch Unfall oder Krankheit in die Situation, ihre Interessen nicht mehr selbstbestimmt wahrnehmen und verwirklichen zu können, müssen andere diese Verantwortung übernehmen. Selbst nahe Angehörige sind hierzu gesetzlich nicht befugt. Dies gilt bereits ab dem 18. Lebensjahr. Über die Möglichkeiten der selbstbestimmten Vorsorge in Form einer Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung oder Patientenverfügung können sich Interessierte informieren. Die Betreuungsbehörde im Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis bietet am Mittwoch, 9. Oktober, um 19 Uhr im Ratssaal des Gemeindezentrums in Plankstadt (Schwetzinger Straße 33) eine kostenlose Informationsveranstaltung an.
Fragen rund um die Themen Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung und Patientenverfügung beantwortet der Leiter der Betreuungsbehörde im Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis Tillmann Schönig. Die Bevölkerung ist zu diesem Informationsabend herzlich eingeladen. Um Anmeldung (Telefonnummer 06221/522-2170 oder per Mail an [email protected]) wird gebeten.