Stadt und Stadtwerke schließen neue Konzessionsverträge für die Wasser und Wärmeversorgung
Weinheim. Wärme, Trinkwasser, Löschwasser – in den nächsten rund 20 Jahren und darüber hinaus werden diese wichtigen Ressourcen der kommunalen Daseinsvorsorge für Weinheim in einer Hand liegen, nämlich bei den Stadtwerken Weinheim GmbH. Der Gemeinderat hat sich am 27. Mai einstimmig für einen Abschluss der Verträge ausgesprochen, die nun im Weinheimer Rathaus von Oberbürgermeister Manuel Just und Stadtwerke-Geschäftsführer Peter Krämer unterzeichnet worden sind.
Beide Vertragspartner bekräftigten, die „win-win-Situation“ für Stadt und Stadtwerke – insbesondere aber auch für die Bürgerinnen und Bürger der Stadt. Denn mit diesen Konzessionsverträgen sei eine größtmögliche Stabilität der Versorgungssicherheit gewährleistet, betonte OB Just. In zunehmend komplexeren Märkten der Energieversorgung sei es für Kommunen wichtig, verlässliche Partner vor Ort an der Seite zu haben. Die Vertragsverhandlungen in den vergangenen Monaten waren von einer externen Anwaltskanzlei begleitet worden, die in der Sitzung den Gemeinderat über die Vorteile der umfassenden und langfristigen Bindung informierte – ebenso über die rechtliche Zulässigkeit der Vergabe. Eine Intension der neuen Konzessionsverträge für Wärme und Wasser ist die möglichst hohe Effizienz bei der Versorgung, aber auch beim Ausbau und der Wartung von Leitungen.
Vertragserneuerungen dienen dem Gemeinwohl
Für die künftige Zusammenarbeit mit den Stadtwerken hat die Stadt Weinheim Allgemeine Bedingungen für die Benutzung der Straßen zu Versorgungszwecken formuliert. Ziel dieser vertraglichen Neuerung ist es, die Nutzung des öffentlichen Straßenraumes als Träger der leitungsgebundenen Infrastruktur so zu steuern und zu koordinieren, dass der Straßenraum alle Funktionen bestmöglich erfüllen kann. Konkret sollen damit etwa Verkehrsbehinderungen und die Belastung von Anwohnern bei Arbeiten an den Wasser- und Wärmeleitungsnetzen minimiert, Straßen und Verkehrsgrün geschont, städtebauliche und ökologische Interessen verstärkt gewahrt sowie unnötige Kosten vermieden werden.
Die Allgemeinen Bedingungen regeln, wie die verschiedenen Leitungen wie Kanäle, Wasser-, Strom- und Gasleitungen, Leitungen für Telekommunikation und Internet im Straßenraum zu verlegen sind, welche Schutzmaßnahmen beispielsweise für Bäume zu ergreifen sind, wie die Kosten bei gemeinsamen Maßnahmen verteilt werden und wie die Genehmigungsverfahren optimiert werden können. Diese ABB gelten also für alle Leitungsträger.
Der neue Wasserkonzessionsvertrag wird bis zum 31.12.2049 laufen und enthält eine zusätzliche Vereinbarung über die Bereitstellung und Entnahme von Löschwasser. Demnach werden die Stadtwerke als Trinkwasserversorger die Stadt künftig bei der Aufgabe unterstützen, ausreichende Löschwasservorräte vorzuhalten. Dazu gehören auch die Instandhaltung und Wartung der Hydranten im Stadtgebiet.
Eine Besonderheit gibt es bei der Wärmeversorgung. Für die Gemarkung Weinheim hat die Stadt und SWW einen Gestattungsvertrag mit unbestimmter Laufzeit geschlossen. Für das Neubaugebiet Lützelsachsen Ebene hingegen ist die Vergabe einer Konzession nötig, da Grundstückserwerber hier zum Anschluss an Wärmeversorgung der SWW verpflichtet sind. Der Konzessionsvertrag läuft 20 Jahre und wird anschließend automatisch in einen unbefristeten Wärmegestattungsvertrag überführt werden.