Der Gemeinderat legt aber Wert darauf, in den weiteren Planungen mehr Mitspracherecht zu haben
Weinheim. Das Sanierungsgebiet „Westlich Hauptbahnhof“ nimmt Formen an. Auf dem Areal der heutigen GRN-Pflege, das Anfang 2020 wegen des Umzugs in die Röntgenstraße frei wird, soll ein neues Wohnquartier entstehen, in dem historische denkmalgeschützte Bausubstanz mit modernen Neubauten verbunden wird. Der Weinheimer Gemeinderat hat in seiner jüngsten Sitzung beschlossen, die städtebaulichen Entwürfe aus einem Investorenauswahlverfahren für die Weiterführung des Bebauungsplanverfahrens sowie der sanierungsrechtlichen Zielstellung zu Grunde zu legen.
Allerdings beharrte das Gremium auf eine aktive Beteiligung an weiteren Auswahlverfahren an dem ausstehenden dritten Baufeld. In der jüngsten Sitzung wurden die Beschlussanträge entsprechend ergänzt. Ausdrücklich heißt es nun darin: „Die Mitwirkung des Gemeinderates am Preisgericht ist sicherzustellen.“ Und: „Gegenüber den Fachpreisrichtern ist klarzustellen, dass grundlegende baulich-organisatorische Umsetzungsaspekte nur mit Zustimmung des Auslobers weiterverfolgt werden können.“
Aber grundsätzlich waren sich die Gemeinderatsmitglieder einig, dass „Westlich Hauptbahnhof“ ein attraktives Wohnquartier wird. Das gründerzeitliche Bettenhaus, das denkmalgeschützte Verwaltungsgebäude, die Kapelle sowie der östliche Teil des GRN-Areals als Parkbereich werden erhalten bleiben. Die Kapelle soll gemeinschaftlich genutzt werden und teilweise für die Öffentlichkeit zur Verfügung stehen. Die Neubauten sollen hauptsächlich als Geschosswohnungsbauten mit vier Vollgeschossen plus Staffelgeschoss ausgestaltet werden, mit Ausnahme der Reihenhauszeile im Süden, dort entstehen maximal zwei Vollgeschosse plus Staffelgeschoss. Die Stellplätze werden überwiegend in Tiefgaragen angelegt. An der festgelegten Zahl der Sozialwohnungen und preisgedämpften Wohnungen wird festgehalten. Das Baufeld eins ist geprägt von den Bestandsgebäuden, die erhalten werden.
Dadurch, dass die erforderlichen Stellplätze (bis auf 6 Stellplätze an der denkmalgeschützten Villa) alle in einer Tiefgarage untergebracht werden, besteht die Möglichkeit, den privaten Freibereich großzügig und parkähnlich zu gestalten. Die Freiflächen werden zu attraktiven Aufenthaltsbereichen. Die Baumgruppe an der Viernheimer Straße bleibt zudem gemäß der Vorgabe erhalten und wird in die parkähnliche Gestaltung der Freibereiche integriert. Das Wohnungsangebot bietet eine abwechslungsreiche Mischung verschiedener Wohnungsgrößen und Angebote, auch die des sozialen und preisgedämpften Wohnungsbaus. Gelobt wurde die generationenübergreifende Nutzung des Kapellengrundstücks mit begleitenden Serviceangeboten, beispielsweise einer Sozialstation. Die Gesamtidee ist konsequent und lebt vom Charakter des Parkgedankens, hieß es. Aktuell wird für die Einrichtungen ein Nutzungs- und Betreiberkonzept erarbeitet. Derzeit führt der Investor Gespräche mit verschiedenen potentiellen Betreibern, die den geforderten Generationen-Ansatz erfüllen können.
Vorgesehen ist auch eine Einrichtung einer ambulant betreuten Wohngemeinschaft sowie einer Tagespflege, die beide gemeinsam mit einem Büro mit Betreuungsangeboten im Erdgeschoss untergebracht werden könnten. Der Betreiber würde dann auch die Nutzungen in der denkmalgeschützten Kapelle übernehmen. Die Kapelle soll als Begegnungsstätte genutzt werden. Eine gastronomische Nutzung mit Cafébetrieb und Nutzung der angrenzenden Terrasse ist möglich.