Der Gutachterausschuss Heidelberg beschließt die neuen Bodenrichtwerte 2019
Der Gutachterausschuss Heidelberg hat die neuen Bodenrichtwerte 2019 vorgelegt. Als Datenbasis dienten alle in den Jahren 2017/2018 abgeschlossenen Kaufverträge von Heidelberger Grundstücken. In diesem Zeitraum gab es in Heidelberg insgesamt circa 2.750 Grundstücksverkäufe mit einem Umsatzvolumen von circa 1,292 Milliarden Euro.
Die Bodenwerte für alle Wohnbauflächen (83 Richtwertzonen) stiegen in den letzten zwei Jahren im Gesamtdurchschnitt um circa 14 Prozent.
Nicht nur in den guten und sehr guten Lagen, wie zum Beispiel in Neuenheim, Handschuhsheim, Altstadt und Weststadt, mussten die Richtwerte deutlich um circa 13 Prozent angehoben werden, sondern auch in den mittleren und günstigen Lagen, wie zum Beispiel in Kirchheim, Rohrbach und Südstadt waren Richtwerterhöhungen von circa 18 Prozent notwendig. Die Richtwerte in den sehr günstigen Lagen, wie zum Beispiel Hasenleiser, Boxberg und Emmertsgrund, stiegen noch deutlicher um bis zu 26 Prozent.
Die Lageklassifizierung der Wohnbauflächen erfolgt rein kaufpreisorientiert, das heißt aufgrund gezahlter Preise. Diese beinhalten keine Aussagen zu meist individuellen und subjektiven Einschätzungen, wie zum Beispiel Wohnqualität, Aussichts- oder Wohnlage. Die Lageklassen sind dem aktuellen Grundstücksmarktbericht zu entnehmen.
Etwas Besonderes – aber typisch für Heidelberg – ist die außergewöhnlich große Bandbreite der Bodenrichtwerte für Wohnbauland von 240 Euro bis 3.200 Euro pro Quadratmeter.
Auch die Bodenpreise für Gewerbeimmobilien (18 Richtwertzonen) sind in den letzten beiden Jahren deutlich gestiegen. Die Bodenrichtwerte für Gewerbeflächen werden deshalb im Schnitt um 10 Prozent angehoben. Dagegen steigen die Bodenwerte für landwirtschaftliche Flächen, die in Heidelberg schon immer relativ hoch waren, nur in wenigen Zonen leicht an.
Die allgemeine Preisentwicklung hat sich auch im Eigentumswohnungsmarkt gezeigt, wo es teils zu deutlichen Preisanstiegen gekommen ist.
Heidelberg kann auf der Grundlage der Entwicklung des Stadtteils Bahnstadt und der Konversionsflächen, der weiterhin hohen Immobiliennachfrage zum Teil gerecht werden.
Weitere Informationen
Die aktuellen Richtwerte können ab dem Tag der öffentlichen Bekanntmachung am Mittwoch, 3. Juli 2019, im Stadtblatt und im Internet unter www.heidelberg.de/gutachterausschuss eingesehen werden. Dort finden sich auch eine interaktive Bodenrichtwertkarte und weitere Informationen des Gutachterausschusses. Fragen zu den Bodenrichtwerten beantwortet die Geschäftsstelle des Gutachterausschusses unter der Telefonnummer 06221 58-24600 sowie per E-Mail: [email protected].
Bodenrichtwert
Der Bodenrichtwert ist der durchschnittliche Bodenwert für den Quadratmeter Baulandfläche in der Richtwertzone. Er ist jeweils auf eine durchschnittliche baurechtliche Geschossflächenzahl (GFZ) im Sinne des § 20 Abs. 3 Baunutzungsverordnung – BauNVO bezogen. Eine höhere GFZ führt zu einem höheren Bodenwert, eine niedrigere GFZ zu einem niedrigeren Bodenwert. Grundlage für die Festlegung der Bodenrichtwerte ist die Kaufpreissammlung. In der die Geschäftsstelle des Gutachterausschusses, die beim Vermessungsamt der Stadt Heidelberg eingerichtet ist, alle Verkäufe von Heidelberger Grundstücken anonymisiert erfasst und auswertet. Auf Basis der daraus resultierenden Ergebnisse legt der Gutachterausschuss Heidelberg die Bodenrichtwerte für jeweils zwei Jahre fest.
Gutachterausschuss
Der Gutachterausschuss Heidelberg ist ein derzeit aus zwanzig sachkundigen Mitgliedern bestehendes, selbstständiges und unabhängiges, ehrenamtliches Gremium, das durch gesetzlichen Auftrag nach dem Baugesetzbuch (BauGB) zu bilden ist. Aufgaben des Gutachterausschusses sind, neben der Erstellung von Verkehrswertgutachten, das Geschehen auf dem Grundstücksmarkt transparent zu machen und die unterschiedlichen Entwicklungen der Immobilienpreise in Heidelberg aufzuzeigen.
Ergänzend: www.heidelberg.de/gutachterausschuss