Anzahl der Anträge im Jahr 2018 leicht gesunken
Die Anzahl der Haushalte im Rhein-Neckar-Kreis, die beim Landratsamt Wohngeld beziehen, ist im Jahr 2018 zurückgegangen. Bezogen im Jahr 2017 noch 1.093 Berechtigte entsprechende Leistungen, waren es im Jahr 2018 noch insgesamt 1.048, was einem Rückgang von 45 Haushalten – somit rund 4 Prozent entspricht. Die Gesamtzahl der Wohngeldanträge ist dabei von 4.344 (2017) auf 4.065 (2018) um 279 leicht gesunken, was rund sechs Prozent entspricht.
Der durchschnittliche Wohngeldanspruch betrug 2017 noch 155,07 Euro, im Jahre 2018 waren dies 151,06 Euro. Insgesamt hat der Rhein-Neckar-Kreis 2018 2.522.927 für Wohngeldleistungen aufgewendet, 2017 waren es über 237.000 Euro mehr, nämlich 2.759.952 Euro.
Die letzte Wohngeldreform fand 2016 statt. „Seither sind sowohl die Wohngeldhaushalte wie auch die Anträge auf Wohngeld nahezu gleichgeblieben“, erläutert der Leiter der Wohngeldbehörde im Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis, Uwe Feuerstein und informiert weiter: „2020 wird uns eine neue Reform erwarten, die zu einem Fallanstieg führen wird.“
Wohngeld umfasst einen Zuschuss für selbst genutzten Wohnraum und soll insbesondere einkommensschwache Menschen finanziell unterstützen um ihnen ein angemessenes Wohnen zu ermöglichen. Der Zuschuss zu den Kosten erfolgt dabei für Mieterinnen und Mieter in Form eines Mietzuschusses, für Eigentümerinnen und Eigentümer als sogenannter Lastenzuschuss.
Weitere Informationen zu den Dienstleistungen der Landkreisverwaltung und zum Wohngeld gibt es auf der Homepage des Landratsamtes unter www.rhein-neckar-kreis.de.