Verbraucherzentralen nehmen Aussagen zur Tierhaltung unter die Lupe
- Die Suche nach Fleisch mit besseren Tierhaltungsstandards im Handel ist sehr aufwendig, meist fehlen zuverlässige Informationen
- Nachvollziehbare Aussagen zur Tierhaltung finden sich vereinzelt bei Geflügelfleisch
- Der Handel sollte nach dem gesetzlichen Mindeststandard produziertes Fleisch nicht mit dem Image besserer Haltungsbedingungen bewerben
Wer Fleisch mit besseren Tierhaltungsstandards kaufen will, muss im Handel aufwendig suchen, so das Ergebnis einer bundesweiten Stichprobe der Verbraucherzentralen. Überprüft wurden die Werbeaussagen der Hersteller und Händler zur Tierhaltung von Schwein, Rind und Geflügel in Supermärkten und Discountern. „In den Geschäften sind Verbraucherinnen und Verbraucher einer unüberschaubaren Flut an Siegeln und Werbebotschaften ausgeliefert. Diese sind selten nachvollziehbar und bieten kaum Orientierung beim Einkauf“, so Christiane Manthey von der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg.
Das konventionelle Fleischangebot in den 17 aufgesuchten Handelsketten bot nur vereinzelt verlässliche und nachvollziehbare Werbeaussagen für höhere Tierschutzstandards. Die EU-Vermarktungsnormen für Geflügel definieren beispielsweise eindeutig die „Extensive Bodenhaltung“, „Freilandhaltung“, „Bäuerliche Freilandhaltung“ und „Bäuerliche Freilandhaltung – Unbegrenzter Auslauf“. Sie schreiben genau vor, wie viel Platz und Auslauf die Tiere haben und wie sie gefüttert werden und bieten damit eine gute Orientierung. Solche Angebote sind allerdings selten.
Beim Schweine- und Rindfleisch ist das Angebot mit verlässlicher und nachvollziehbarer Werbung sehr mager. Informationen zu den ausgelobten Haltungskriterien, beispielsweise „Weidehaltung“, fehlen sowohl bei ALDI, EDEKA, HIT, Lidl, REWE als auch bei real. Beschönigende Auslobungen zur Tierhaltung gibt es bei allen Discountern und Supermärkten. Beispielsweise Schweine-Minutensteaks von Netto Marken-Discount: Ein Foto auf der Vorderseite der Verpackung zeigt Schweine in Freilandidylle. Das daneben abgebildete Haltungszeugnis der Stufe 1 entspricht lediglich dem gesetzlichen Mindeststandard der Stallhaltung. „Mit solchen Marketing-Tricks werden Kunden schnell hinters Licht geführt. Ihre Erwartung an Fleisch aus vermeintlich besserer Tierhaltung wird nicht erfüllt“, kritisiert Manthey. „Begriffe wie „artgerecht“, „tiergerecht“ oder „Tierwohl“ sind rechtlich nicht geschützt und werden daher willkürlich genutzt“.
Werbung mit irreführenden Begriffen, für Verbraucher nicht nachvollziehbare und nicht überprüfbare Angaben zu Haltungsbedingungen und ein Labeldschungel bieten keine Entscheidungshilfe. Der Gesetzgeber sollte daher zeitnah eine verpflichtende mehrstufige staatliche Tierwohlkennzeichnung einführen, um eine bessere Orientierung beim Fleischeinkauf zu bieten und den Wildwuchs der Label einzudämmen.
Die Ergebnisse und den vollständigen Untersuchungsbericht zu Werbeaussagen zur Tierhaltung im konventionellen Fleischangebot finden Interessierte unter www.vz-bw.de/marktcheck-fleischwerbung.
Mehr Infos zum Thema unter: www.vz-bw.de/tierwohl