Die meisten Regelleistungsempfänger kommen inzwischen aus dem Irak
Am Jahresende 2018 wurden nach Feststellung des Statistischen Landesamtes in Baden-Württemberg 46 497 Personen mit Regelleistungen zur Deckung des laufenden Lebensunterhaltes nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) unterstützt. Damit ist die Zahl der Empfänger von Asylbewerberleistungen im Vergleich zum Vorjahr (mit 57 210 Personen) um 18,7 % – und damit um fast ein Fünftel – erneut zurückgegangen.
Zwei Drittel der Hilfeempfänger waren Männer1 (66,1 %). Ende 2018 waren von der Gesamtzahl der Unterstützten 28,2 % noch minderjährig. 59,2 % waren zwischen 18 und unter 40 Jahren alt, wobei allein über ein Fünftel (21 %) der Leistungsberechtigten zwischen 30 und unter 40 Jahren alt war. 11,9 % der Leistungsempfänger waren zwischen 40 und unter 65 Jahren und nur 0,7 % 65 Jahre oder älter. Das Durchschnittsalter aller Empfänger von Regelleistungen lag bei rund 25 Jahren.
Zwei Fünftel der Leistungsempfänger (40,5 %) bezog die Hilfe weniger als ein Jahr und über ein Drittel der Empfänger (34,4 %) zwischen einem und drei Jahren. Ein Viertel (25,1 %) der Leistungsberechtigten erhielt die Hilfe bereits seit mehr als drei Jahren. Die durchschnittliche Dauer des Leistungsbezugs lag bei nahezu 2 Jahren. Die meisten Empfänger von Regelleistungen nach dem AsylbLG – 47,6 % bzw. 22 110 Personen – sind zwischenzeitlich dezentral untergebracht. 43,6 % oder 20 288 lebten zum Stichtag in Gemeinschaftsunterkünften der Stadt- und Landkreise bzw. der Kommunen und 8,8 % (4 099) in den Aufnahmeeinrichtungen des Landes.
Die Leistungsberechtigten lebten in 29 950 Haushalten, was gegenüber 2017 einen Rückgang um ein Fünftel (−19,8 %) bedeutete. In fast zwei Drittel der Fälle (65,2 %) handelte es sich dabei um alleinstehende Männer, nur 9,8 % waren alleinstehende Frauen. Weitere 12,1 % dieser Haushalte waren Ehepaare mit und ohne Kinder. 12,8 % entfielen auf einzelne Personen mit Kindern sowie sonstige Haushalte.
Die Hälfte der 46 497 hier gemeldeten und unterstützten Flüchtlinge kamen dabei aus einem asiatischen Land (49,6 %), gefolgt von Asylsuchenden aus afrikanischen (33,8 %) und europäischen Ländern (14,7 %).
Nach Nationalitäten kam die größte Gruppe von Regelleistungsempfängern mit 6 256 Personen aus dem Irak (13,5 %), gefolgt von 5 971 Personen aus Afghanistan (12,8 %) und 5 329 Personen aus Nigeria (11,5 %). Weitere 4 423 Personen kamen aus Gambia (9,5 %), 2 502 aus Syrien (5,4 %), 2 226 aus Pakistan (4,8 %), 1 951 aus dem Iran (4,2 %), 1 877 aus der Türkei (4 %), 1 431 aus Indien (3,1 %) sowie 1 250 aus der Russischen Föderation (2,7 %).
Wie das Statistische Landesamt weiter feststellt, beliefen sich die Bruttoausgaben für die Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz im Jahr 2018 auf insgesamt rund 410,2 Millionen (Mill.) Euro. Nach Abzug der Einnahmen in Höhe von rund 13,7 Mill. Euro (größte Posten sind hier Aufwendungsersatz, Kostenersatz und Rückzahlungen gewährter Hilfen) betrugen die Nettoausgaben rund 396,5 Mill. Euro. Dies entspricht einem Rückgang um 13,5 % gegenüber 2017. Von den Nettoausgaben für Leistungen an Berechtigte wurden 198,3 Mill. Euro (50 %) in dezentraler Unterbringung und 106,2 Mill. Euro (26,8 %) in Gemeinschaftsunterkünften der Stadt- und Landkreise bzw. der Kommunen getätigt, 92,1 Mill. Euro (23,2 %) in den Erstaufnahmeeinrichtungen des Landes.