Zahlen und Ziffern spielen in einer großen Behörde wie dem Landratsamt natürlich eine große Rolle. In der Serie „Zahl des Monats“ stellt das Referat Öffentlichkeitsarbeit im Büro des Landrats neue beziehungsweise interessante Zahlen vor und beleuchtet wissenswerte Fakten, die sich hinter den nüchternen Ziffern verbergen. Für den Monat Mai lautet die Zahl 837: So viele Menschen wurden im vergangenen Jahr im Rhein-Neckar-Kreis eingebürgert.
Während im Jahr 2017 noch 895 Menschen im Landkreis die deutsche Staatsbürgerschaft angenommen hatten, sank deren Zahl in 2018 um 58 – ein Rückgang um fast sieben Prozent. Der Kreis liegt damit im Landestrend: In Baden-Württemberg wurden im Verlauf des letzten Jahres 16 286 Ausländerinnen und Ausländer eingebürgert. Damit ist die Zahl der eingebürgerten Personen nach Angaben des Statistischen Landesamtes zum ersten Mal seit 2013 wieder zurückgegangen. Gegenüber 2017 haben sich landesweit die Einbürgerungen um immerhin rund 2000 oder 11 Prozent verringert. Noch stärker ist die Veränderung im Stadtkreis Heidelberg zu sehen – dort fiel die Zahl der Einbürgerungen im Vergleich zum Vorjahr um 28 Prozent von 468 auf 367.
Im Rhein-Neckar-Kreis kommen die neuen deutschen Staatsbürger aus insgesamt 85 Staaten rund um den Globus, somit wurde zwar die Menge der Einbürgerungen an sich weniger, die Anzahl der Herkunftsländer stieg im Vergleich zu 2017 (damals waren es 80) jedoch leicht an. Mehr als die Hälfte der 837 neuen deutschen Staatsbürger im Landkreis sind weiblich (491). 102 der eingebürgerten Ausländerinnen und Ausländer waren minderjährig. Geringfügig verringert, aber dennoch den höchsten Wert (150) hat die Anzahl der Einbürgerungen türkischstämmiger Personen, was jedoch logisch ist, da auch die meisten Ausländer im Rhein-Neckar-Kreis türkischer Herkunft sind. Auf dem zweiten Platz folgen die Staatsangehörigen aus dem Kosovo, die einen vergleichsweise starken Zuwachs von 51 auf 76 Einbürgerungen verbuchen konnten.
Damit liegt dieser Wert noch vor der Zahl der eingebürgerten Briten, die am stärksten abgenommen hat. Während im Jahr 2017 auf Grund von Unklarheiten wegen der Brexit-Problematik besonders viele Einbürgerungen stattfanden (92), betrug deren Anzahl im vergangenen Jahr „nur“ 49. Interessant ist in dem Zusammenhang die aktuelle Entwicklung im laufenden Jahr: Vor dem Hintergrund des nun immer näher rückenden Austritts Großbritanniens aus der Europäischen Union steigt die Zahl der einbürgerungswilligen Briten wieder stärker an: Bis Mitte Mai dieses Jahres wurden schon 89 britische Staatsangehörige eingebürgert. Über 30 weitere Briten haben ebenfalls die Einbürgerung beantragt.
Auf der „Einbürgerungsrangliste“ des Rhein-Neckar-Kreises folgen die EU-Staaten Polen (41), Italien (39) und Rumänien (34). In den zehn Staaten mit der höchsten Zahl an Einbürgerungen finden sich im Vergleich zum vorherigen Jahr statt einem nun zwei nichteuropäische Länder. Dies sind Indien (27/Vorjahr: 33) und Syrien (22/14). Dazu erläutert Jürgen Gruber, stellvertretender Leiter des Ordnungsamtes im Landratsamt: „Entscheidend für die in der Regel niedrige Zahl der Einbürgerungen von Menschen aus EU-Staaten dürfte sein, dass diese auch ohne deutsche Staatsbürgerschaft weitgehend den deutschen Staatsbürgern gleichgestellt sind.“ Die Zahl eingebürgerter Menschen aus Syrien oder anderen Nicht-EU-Staaten könnte sich in den nächsten Jahren übrigens stark erhöhen, da Flüchtlinge, die in den vergangenen Jahren in Deutschland Asyl beantragten, erst nach acht Jahren regulär eingebürgert werden dürfen.
Darüber hinaus gibt es noch einige andere Anforderungen, die Ausländer erfüllen müssen, um die deutsche Staatsbürgerschaft zu erlangen, unter anderem ausreichende Deutschkenntnisse oder auch ein Überblick über die Rechts- und Gesellschaftsordnung in Deutschland. Letzteres wird im Normalfall durch Einbürgerungstests abgefragt. Dass Sprache eines des Schlüsselmerkmale für eine gelungene Integration ist, hat der Gesetzgeber übrigens berücksichtigt: Weist ein Ausländer durch eine Bescheinigung des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge die erfolgreiche Teilnahme an einem Integrationskurs nach, wird die Frist des für eine Einbürgerung erforderlichen rechtmäßigen Aufenthaltes von acht auf sieben Jahre verkürzt. Bei besonders guten Integrationsleistungen, insbesondere beim Nachweis von Sprachkenntnissen ab dem Niveau B2 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen, kann die Frist sogar auf sechs Jahre verkürzt werden.
Bei Fragen rund um das Thema Einbürgerung steht die Ausländerbehörde des Landratsamtes Rhein-Neckar-Kreis unter der Telefonnummer 06221/522-1219, E-Mail: [email protected], zur Verfügung.