Informationen für gewerbliche Gebäude- und Wohnungseigentümer und –verwalter
Das Statistische Landesamt Baden-Württemberg kontaktiert derzeit im Rahmen des Zensus 2021 (potenzielle) Großeigentümer und Verwalter von Gebäuden mit Wohnraum.
In allen Mitgliedsstaaten der EU wird es turnusmäßig 2021 wieder eine Volks-, Gebäude- und Wohnungszählung (Zensus) geben. Der Zensus dient dazu, für ein Land zu ermitteln, wie viele Menschen dort leben, wie sie wohnen und arbeiten. Nach den Ergebnissen des Zensus 2011 gab es beispielsweise in Baden-Württemberg gut 2,4 Millionen (Mill.) Gebäude mit Wohnraum mit knapp 5,1 Mill. Wohnungen. Die Hälfte (50 %) der Wohnungen wurde vom Eigentümer selbst bewohnt. Rund 4 % der Wohnungen standen leer.
Die Grundinformationen zur Vorbereitung des Zensus werden über Verwaltungsregister (z.B. Melderegister) gewonnen. Für Wohnungen und Gebäude gibt es in Deutschland jedoch kein einheitliches Verwaltungsregister. Zur Vorbereitung der Gebäude-und Wohnungszählung (GWZ) werden daher zunächst alle Objekte mit Wohnraum und deren Eigentümer auf Grundlage verschiedener Quellen, wie z.B. dem Amtlichen Liegenschaftskatasterinformationssystem (ALKIS) oder dem Grundbuch, ermittelt.
Alle Eigentümer und Eigentümerinnen von Gebäuden mit Wohnraum bzw. Wohnungen sind dann zum Zensus-Stichtag im Mai 2021 zu Auskünften zu ihren Gebäuden und Wohnungen verpflichtet. Die Unternehmen der Wohnungswirtschaft sind dabei ein wichtiger Partner der amtlichen Statistik, da sie für eine Vielzahl an Gebäuden und Wohnungen Auskunft erteilen können. Beim Zensus 2021 tragen sie damit wesentlich zum Gelingen der Erhebung und der hohen Qualität der Ergebnisse bei.
Für gewerbliche Eigentümer und Verwalter von größeren Gebäude- und Wohnungsbeständen, z.B. Wohnungsunternehmen, Wohnungsgenossenschaften, aber auch Träger von Seniorenwohnanlagen mit betreutem Wohnen, erleichtert ein gesondertes gesichertes Online-Meldeverfahren die Datenlieferung für größere Gebäude- und Wohnungsbestände.
Die Kontaktaufnahme mit gewerblichen Eigentümern erfolgt daher bereits in der jetzigen Vorbereitungsphase, um einen Überblick über die Gebäude- und Wohnungsbestände zu bekommen sowie die organisatorischen und technischen Voraussetzungen für diesen Erhebungsweg zu schaffen. Die gesetzlichen Grundlagen für diese Datenerhebung sind das Bundesstatistikgesetz (BStatG) und das Zensusvorbereitungsgesetz (ZensVorbG 2021).
Unternehmen der Wohnungswirtschaft erhalten zu Beginn des Jahres 2019 ein Schreiben vom Statistischen Landesamt Baden-Württemberg mit der Bitte, einen Online-Fragebogen zu beantworten. Mit dieser vorbereitenden Befragung wird ermittelt, ob die kontaktierten Unternehmen tatsächlich gewerbliche Eigentümer oder Verwalter von größeren Wohnungsbeständen sind und damit später für das gesonderte Online-Meldeverfahren in Frage kommen.
Die Unternehmen erhalten nach dem Ausfüllen des Online-Fragebogens auf Basis ihrer Angaben die Information, ob sie für den gesonderten Übermittlungsweg ausgewählt wurden oder aufgrund geringerer Bestände erst zum Zensus-Stichtag im Mai 2021 befragt werden oder gar nicht für die Gebäude- und Wohnungszählung auskunftspflichtig sind.
Die ermittelten gewerblichen Eigentümer und Verwalter werden voraussichtlich im Sommer 2019 für weitere Datenlieferungen im Rahmen der Gebäude- und Wohnungszählung vom Statistischen Landesamt kontaktiert.