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Zensus 2022: Mannheims amtliche Einwohnerzahl wird neu festgestellt

22. April 2022 | Leitartikel, Mannheim

Von Mitte Mai bis Ende Juli werden die Einwohnerinnen und Einwohner Mannheims für den Zensus 2022 befragt. Dieser findet zeitgleich alle zehn Jahre in allen deutschen Städten und Gemeinden statt und wurde vergangenes Jahr aufgrund der Corona-Pandemie verschoben. In Deutschland ist der Zensus 2022 eine registergestützte Bevölkerungszählung, die durch eine Stichprobe ergänzt und mit einer Gebäude- und Wohnungszählung kombiniert wird. Grundlage hierfür sind die Einwohnermelderegister. Für die ausgewählten zu befragenden Personen besteht beim Zensus eine gesetzliche Auskunftspflicht.

„Auf Basis der durch den Zensus ermittelten Bevölkerungszahlen werden unter anderem der Länderfinanzausgleich, die Berechnungen für EU-Fördermittel und die Verteilung von Steuermitteln ermittelt. Das Ergebnis hat also auch deutliche Auswirkungen auf unsere Stadt. Deshalb würde ich mich sehr freuen, wenn möglichst alle ausgewählten Personen an der Befragung teilnehmen“, erläutert Oberbürgermeister Dr. Peter Kurz.

„Wir führen im Auftrag des Statistischen Landesamtes Baden-Württemberg eine Haushaltsbefragung auf Stichprobenbasis durch“, erklärt Dr. Ines Schaurer, die Leiterin der Mannheimer Zensus-Erhebungsstelle, die im städtischen Fachbereich Geoinformation und Stadtplanung angesiedelt ist. „Damit sollen Über- oder Untererfassungen erkannt und wichtige sozio-demographische Merkmale, wie beispielsweise Bildungsabschlüsse, erhobenen werden. Die Befragung vor Ort wird nur wenige Minuten in Anspruch nehmen. Die Auskunftspersonen erhalten beim Interview einen Onlinecode und können danach eigenständig weitere Angaben eintragen. Natürlich besteht auch die Möglichkeit, die Befragung mit Hilfe eines Papierfragebogens durchzuführen.“

Um die Befragungen persönlich vor Ort durchzuführen, werden in Mannheim knapp 300 ehrenamtliche Erhebungs-Beauftragte so kontaktarm wie möglich in den Stadtteilen unterwegs sein. Die Befragungen können mit genügend Abstand an der Tür oder im Flur erfolgen. Somit ist ein Betreten der Wohnung oder des Hauses der Auskunftsperson durch die Zensus-Interviewerin oder den Interviewer nicht notwendig. Sie wurden für ihre verantwortungsvolle Tätigkeit von der Zensus-Erhebungsstelle sorgfältig ausgewählt, umfassend geschult sowie auf Verschwiegenheit verpflichtet. Sie kündigen den Befragungstermin im Vorfeld postalisch an und können ihren ehrenamtlichen Einsatz bei den Auskunftspersonen mit einem offiziellen Ausweis belegen.
Zusätzlich gibt es eine Erhebung an allen Anschriften mit Sonderbereichen sowie eine Gebäude- und Wohnungszählung bei allen Eigentümerinnen und Eigentümern. Zu den Sonderbereichen zählen beispielsweise Wohnheime für Studierende und Gemeinschaftsunterkünfte wie Altenheime. Die Zensusdaten unterliegen der statistischen Geheimhaltung und werden ausschließlich für statistische Zwecke genutzt. Durch das sogenannte Rückspielverbot ist es gesetzlich untersagt, dass die gewonnenen Zensus-Befragungsdaten an andere Verwaltungseinheiten, wie die Bürgerdienste oder das Jobcenter, weitergegeben werden.

Die Zensus-Erhebungsstelle Mannheim ist für Rückfragen per Mail [email protected] oder unter der Telefonnummer 0621 293-7311 erreichbar.

Weitere Informationen zum Zensus finden Sie auch auf der Homepage des Statistischen Bundesamtes (www.zensus2022.de) oder auf Twitter (https://twitter.com/zensus2022).

Quelle: Stadt Mannheim

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