Die Zweitwohnungssteuer wird ab dem Jahr 2020 in Heidelberg erhöht: Sie steigt um zwei Prozentpunkte auf zehn Prozent der Jahresnettokaltmiete. Das hat der Heidelberger Gemeinderat in seiner Sitzung am 9. Mai 2019 einstimmig beschlossen.
Die Zweitwohnungsteuer wird seit 2006 in Heidelberg erhoben. Grundsätzlich sind alle Personen steuerpflichtig, die in Heidelberg eine Zweitwohnung innehaben. Ausgenommen davon sind unter anderem Minderjährige, einzelne Ehepartner, die aus beruflichen Gründen in Heidelberg eine Nebenwohnung halten müssen, sowie Personen, die in Heidelberg mit Nebenwohnung im Haushalt ihrer Eltern oder eines Elternteiles gemeldet sind. Keine Zweitwohnungen sind unter anderem auch Wohnungen, die von öffentlichen oder gemeinnützigen Trägern zu therapeutischen Zwecken oder für Erziehungszwecke zur Verfügung gestellt werden sowie Wohnungen in Altenwohn- und Pflegeheimen. Derzeit sind in Heidelberg 649 Personen zweitwohnungsteuerpflichtig.
Der Steuersatz wird erstmals seit Einführung der Zweitwohnungssteuer erhöht. Die Stadt Heidelberg passt ihn an den Steuersatz vieler Kommunen in der Region und bundesweit an. Die Stadt erwartet ab 2020 geschätzte Mehrreinahmen von jährlich circa 60.000 Euro.